November 1996 |
961118 |
ENERGIE-CHRONIK |
Die hessische Umweltministerin Margarethe Nimsch (Bündnisgrüne) hat ein weiteres Mal angekündigt, den Block A im Kernkraftwerk Biblis stillegen zu wollen (siehe auch 960805). Dieses Mal will sie den Widerruf der Genehmigung damit begründen, daß der Block "in angemessener Zeit nicht nachrüstbar" sei, weil das vorgesehene Notstandssystem nicht vor dem Jahr 2010 fertiggestellt sein könne. Die RWE Energie wertete Nimschs Ankündigung als "weiteren Beweis für die Doppelzüngigkeit" der hessischen Umweltbehörde: Während diese fortlaufend angebliche Sicherheitsdefizite bei Block A anprangere, habe sie zugleich durch eine "Genehmigungsblockade" jede Maßnahme verhindert, um die Sicherheitsreserven dieses Blocks zu erhöhen (FAZ, 2.11.; Welt, 2.11.).
Das Land Hessen braucht der RWE Energie
keinen Schadenersatz dafür zu zahlen, daß das Umweltministerium
im Frühjahr 1994 das Wiederanfahren des Blocks A im Kernkraftwerk
Biblis um drei Tage verzögert hat. So entschied am 4.11.
das Oberlandesgericht Frankfurt. Zuvor war die Schadenersatzforderung
in Höhe von 1,8 Millionen Mark bereits vom Landgericht Wiesbaden
zurückgewiesen worden (Handelsblatt, 5.11.; siehe auch 941109).