April 1997 |
970404 |
ENERGIE-CHRONIK |
Die Länder Brandenburg, Sachsen und
Thüringen sind mit ihrer Klage auf Beteiligung an der ostdeutschen
Verbundgesellschaft VEAG (siehe 950805
u. 950906) nunmehr auch vor dem Bundesverfassungsgericht
gescheitert. Zum Ausgleich für Vermögenswerte in der
Energiewirtschaft, die nach dem Krieg enteignet wurden, hatten
Sachsen und Thüringen von der bundeseigenen Treuhandanstalt
jeweils 20 Prozent der VEAG-Aktien verlangt, während Brandenburg
rund 7,5 Prozent forderte. Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts
wies beide Klagen als unzulässig bzw. offensichtlich unbegründet
zurück (SZ, 16.4.; FAZ, 16.4.).