Januar 1997 |
970119 |
ENERGIE-CHRONIK |
Die schleswig-holsteinische Landesregierung hat
durch einen Erlaß die Genehmigung weiterer Windkraftwerke eingeschränkt.
Bis 1998 sollen die Bauämter neue Anlagen nur genehmigen, wenn deren
Standort in einem sogenannten Regionalplan als "Windenergie-Eignungsraum"
vorgesehen ist. Die Landesregierung reagiert damit auf die Privilegierung
der Windenergie, wie sie Bundestag und Bundesrat im Sommer 1996 beschlossen
hatten (siehe 960612). Danach dürfen seit
Jahresbeginn Windkraftanlagen dort errichtet werden, wo es die Gemeinden
im Außenbereich zulassen. Von 1999 an dürfen sie generell errichtet
werden, wenn es die Flächennutzungspläne der Gemeinden nicht
ausdrücklich ausschließen. Die Anlagen stoßen aber in
der Bevölkerung und bei Landschaftsschützern immer häufiger
auf Widerstand (siehe 950117 u. 951120).
Die Neuregelung soll eine unkontrollierte "Verspargelung" der Landschaft
verhindern. Zugleich will aber Landesregierung an ihrem Ziel festhalten,
ein Viertel des Strombedarfs im Land aus Windenergie zu decken (FR, 11.1.;
SZ, 11.1.).