April 1995

950410

ENERGIE-CHRONIK


Ostdeutsche Kommunen wollen zumindest Sperrminorität bei den Regionalversorgern

Infolge der Gründung zahlreicher Stadtwerke ist der Anspruch der Kommunen auf Beteiligung an den ostdeutschen Regionalversorgern Westmecklenburgische Energieversorgung AG (WEMAG) und Energieversorgung Sachsen Ost (ESAG) unter die Sperrminorität von 25,1 Prozent gerutscht. Gleiches droht bei der Mitteldeutschen Energieversorgung MEAG. Um sich dennoch bei allen zwölf Regionalversorgern die Sperrminorität zu sichern, wollen die meisten der rund 6000 ostdeutschen Kommunen ihre Kräfte bündeln und notfalls zusätzliche Anteile an den Regionalversorgern erwerben (SZ, 19.4.; DPA, 3.4.; VDI-Nachrichten, 21.4.).

Nach dem Stromvertrag und dem vor dem Bundesverfassungsgericht ausgehandelten Kompromiß im Stromstreit stehen den Kommunen 49 Prozent der Anteile am jeweiligen Regionalversorger zu, sofern sie keine eigenen Stadtwerke gründen und dafür die entsprechenden Sachwerte übertragen bekommen. Die durch Gründung von Stadtwerken freiwerdenden Anteile sollen verkauft werden und der Erlös den Regionalversorgern zufließen (siehe auch 940102).

Die kommunalen Anteile an den Regionalversorgern - es handelt sich um 7,8 Millionen Aktien - liegen bisher noch immer bei der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BVS), einer Nachfolgeorganisation der Treuhandanstalt. Wie der BVS-Verwaltungsratsvorsitzende Joachim Grünewald erklärte, hat sich infolge der Stadtwerke-Gründungen die kommunale Beteiligung an den Regionalversorgern im Durchschnitt auf knapp 35 Prozent vermindert. Trotz des vor dem Bundesverfassungsgericht erzielten Stromkompromisses seien wichtige Detailfragen noch immer ungeklärt. Die Höhe der jeweiligen kommunalen Beteiligung sei schwierig zu errechnen, weil sie sich nach dem Verhältnis der örtlichen Strom- und Fernwärmeanlagen zum Gesamtvermögen der Regionalversorger richte (FAZ, 31.3.).