Juni 1994 |
940612 |
ENERGIE-CHRONIK |
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat am 7.6. eine Klägergemeinschaft aus der Umgebung des Kernkraftwerks Obrigheim abgewiesen, die ein rechtskräftiges Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Juni 1991, mit dem die Wiederinbetriebnahme des Kernkraftwerks gestattet wurde, rückgängig machen und die Wiederaufnahme des damaligen Verfahrens erreichen wollte. Die Kernkraftgegner begründeten ihre Klage mit inzwischen bekanntgewordenen Schriftstücken aus dem Umweltministerium, bei deren Kenntnis das Bundesverwaltungsgericht ihrer Ansicht nach anders entschieden hätte. Der Verwaltungsgerichtshof kam zu dem Ergebnis, daß das Bundesverwaltungsgericht auch in Kenntnis dieser Schriftstücke nicht anders entschieden hätte (SZ, 8.6.; siehe auch 910712 u. 940216).