Juli 1991

910712

ENERGIE-CHRONIK


Rechtsstreit um Mülheim-Kärlich und Obrigheim

Die RWE Energie AG bemüht sich weiter um die Wiederinbetriebnahme des Kernkraftwerks Mülheim-Kärlich. Sie legte beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Koblenz ein, mit dem die nachgeschobene neue erste Teilerrichtungsgenehmigung für das KKW aufgehoben worden war (SZ, 2.7.).

Bereits am 17. Juni hatte das Bundesverwaltungsgericht grünes Licht für die Wiederinbetriebnahme des KKW Obrigheim gegeben, das nach einem Urteil des baden-württembergi-schen Verwaltungsgerichtshofs vom Mai vorigen Jahres auf Weisung der Landesregierung stillgelegt worden war. Den Hintergrund bildete dabei die Entdeckung, daß das KKW Obrigheim 20 Jahre lang nur mit Probegenehmigungen gefahren worden war. Die Mannheimer Richter hatten deshalb den Betrieb in Obrigheim wegen Fehlens einer Dauerbetriebsgenehmigung für rechtswidrig erklärt. Das Bundesverwaltungsgericht ist dagegen der Meinung, daß im Atomgesetz nicht definiert sei, wann ein Probebetrieb zu Ende sei. Das baden-württembergische Umweltministerium stellte nach Bekanntwerden des Urteils die Genehmigung zum Wiederanfahren des Obrigheimer Meilers bis Anfang August in Aussicht (FR, 8.6.; dpa, 11.7.).