April 1994

940401

ENERGIE-CHRONIK


Bundestag billigt Energie-Artikelgesetz - Zustimmung des Bundesrats ungewiß

Das Artikelgesetz der Bundesregierung zur Finanzierung der Steinkohleverstromung und zur Änderung des Atomgesetzes ist am 29.4. mit den Stimmen der Koalition vom Bundestag gebilligt worden. Allerdings gilt als zweifelhaft, ob ihm am 20.5. auch der SPD-dominierte Bundesrat zustimmen wird. Gegebenenfalls wird ein Vermittlungsverfahren erforderlich (SZ, 30.4.; siehe auch 940209 u. 940303).

Das Artikelgesetz bindet die Subventionierung der Steinkohleverstromung erstmals nicht mehr an bestimmte Fördermengen, sondern an Festbeträge, die sich für 1996 auf 7,5 Milliarden Mark und für die Jahre 1997 bis 2000 auf jeweils 7 Milliarden Mark belaufen. Der dafür von den Stromverbrauchern erhobene "Kohlepfennig" beläuft sich für die Jahre 1995 und 1996 im Bereich der alten Bundesländer auf 8,5 Prozent der Stromrechnung. In den neuen Bundesländern wird der Kohlepfennig erstmals für das Jahr 1996 erhoben und vorläufig auf 4,25 Prozent festgesetzt. Er kann sich hier je nach der Entwicklung der ostdeutschen Strompreise noch erhöhen oder ermäßigen. Die weitere Finanzierung der Steinkohleverstromung ab 1997 soll in einem späteren Gesetz geregelt werden. Beschlossen wurde lediglich, daß die Subventionen - gemäß den Forderungen aus Brüssel - ab 2001 weiter abnehmen müssen.

Im Bereich der Kernenergie wird künftig die direkte Endlagerung abgebrannter Brennelemente als gleichrangiger Entsorgungsweg neben der Wiederaufarbeitung zugelassen. Neue Reaktoren müssen so beschaffen sein, daß selbst im unwahrscheinlichen Falle einer Kernschmelze "einschneidende Maßnahmen zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlen außerhalb des abgeschlossenen Geländes der Anlage nicht erforderlich" werden.

Vergütungen für Stromeinspeisung erhöht

Weiterhin erhöht das Gesetz die Vergütungen nach dem Stromeinspeisungsgesetz für Strom aus kleinen Wasserkraftwerken, Klärgas, Deponiegas und Biomasse. Die EVU müssen den Einspeisern nunmehr mindestens 80 Prozent (bisher 75 Prozent) des Preises zahlen, den sie selbst Letztverbrauchern berechnen. Dies bedeutet, daß die Einspeisevergütung in diesem Bereich von derzeit 14,11 auf 15,05 Pfennig je Kilowattstunde steigt.