März 1994 |
940303 |
ENERGIE-CHRONIK |
Die CDU/CSU hält an der Absicht fest, den Kohlepfennig für das Jahr 1996 erstmals in beiden Teilen Deutschlands zu erheben, doch soll er in den neuen Bundesländern so bemessen sein, daß das Strompreisniveau der alten Bundesländer nicht überschritten wird. Nach den Zahlen des Wirtschaftsministeriums für das vergangene Jahr würde dies eine Höhe von etwa 4,25 Prozent bedeuten, während für die alten Bundesländer 8,5 Prozent vorgesehen sind. Die weitere Finanzierung der Kohleverstromung ab 1997 ist noch ungewiß.
Die Bundesregierung wollte den neuen Ländern zunächst nur eine Ermäßigung auf 6,4 Prozent zugestehen. Auf den jetzigen Kompromiß einigte man sich in Verhandlungen mit den Unionsabgeordneten der neuen Länder sowie den Vertretern Bayerns und Baden-Württembergs. Mit ihrem Entgegenkommen gegenüber den parteiinternen Kritikern des Kohlepfennigs will die Union verhindern, daß das Artikelgesetz der Bundesregierung zur Steinkohleverstromung und Änderung des Atomgesetzes an einer Zweidrittelmehrheit im Bundesrat scheitert (Handelsblatt, 2.3.; SZ, 12.3.; siehe auch 940209, 940101 u. 931202).
Der Hauptgeschäftsführer der
Vereinigung Deutscher Elektrizitätswerke (VDEW), Joachim
Grawe, hat davor gewarnt, die Erhebung des Kohlepfennigs über
das Jahr 1996 hinaus zu verlängern. Andernfalls werde es
einen Verfassungsstreit geben, sagte Grawe gegenüber der
Frankfurter Allgemeinen (29.3.). Die Sicherung der Elektrizitätsversorgung
sei inzwischen kein stichhaltiges Argument mehr für die Abgabe,
da die Steinkohle seit der Wiedervereinigung durch heimische Braunkohle
ersetzt werden könne.