Dezember 1993 |
931218 |
ENERGIE-CHRONIK |
Das Verwaltungsgericht Gießen hat
die Errichtung von Mobilfunk-Sendemasten der Telekom in Butzbach
und Büdingen vorläufig untersagt, da eine Reihe von
Verfahrensvorschriften zum Schutz von Nachbarn und Anwohnern nicht
beachtet worden und die Prüfung der Bauvorhaben durch die
Genehmigungsbehörde nur unvollständig erfolgt sei (AZ:
1 G 1203/93; 1 G 1204/93). Nach dem gegenwärtigen Erkenntnisstand
könne auch eine Gesundheitsgefährdung der Anlieger durch
die elektromagnetischen Felder der Anlagen nicht ausgeschlossen
werden (DPA, 21.12; FR, 22.12.; siehe auch
930614) .