Dezember 1992 |
921208 |
ENERGIE-CHRONIK |
Das Oberverwaltungsgericht für Nordrhein-Westfalen hat es abgelehnt, den Betrieb eines Sendemastes der Telekom für das Funktelefonnetz wegen befürchteter gesundheitlicher Auswirkungen durch elektromagnetische Felder zu untersagen. In der am 8.12. in Münster veröffentlichten Entscheidung (AZ 7 B 2917/92) betonen die Richter, daß keinerlei Erkenntnisse über eine solche gesundheitliche Beeinträchtigung vorlägen. Allerdings könne ein solches Risko auch nicht abschließend verneint werden, so daß neue wissenschaftliche Erkenntnisse eine andere rechtliche Beurteilung zur Folge haben könnten (FR, 9.12.).
Mit ähnlicher Begründung hatte
das niedersächsische Oberverwaltungsgericht in Lüneberg
eine Klage gegen den Betrieb eines Sendemastes der Telekom für
das Funktelefonnetz im Landkreis Harburg zurückgewiesen (AZ
1 M 3938/92). Die Feststellung des Gerichts, daß ein Gesundheitsrisiko
weder zu belegen noch völlig auszuschließen sei, nahm
die niedersächsische Landesregierung zum Anlaß einer
Anweisung an die Baubehörden, Genehmigungen für Sendetürme
nur noch unter Vorbehalt eines Widerrufs zu erteilen (siehe 921116).