November 1992

921116

ENERGIE-CHRONIK


Genehmigungen für Sendeanlagen nur noch unter Vorbehalt

Die niedersächsische Landesregierung hat am 30.10. die Baubehörden angewiesen, Genehmigungen für die Sendetürme der neuen Mobilfunknetze und andere Sendeanlagen nur noch unter Vorbehalt eines Widerrufs zu erteilen, damit künftige wissenschaftliche Erkenntnisse über das Gefahrenpotential elektromagnetischer Wellen berücksichtigt werden könnten. Sie reagierte damit auf ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg(AZ 1 M 3938/92). Nach Ansicht dieses Gerichts läßt sich nicht völlig ausschließen, daß der Betrieb des Funkturms Wulfsen (Kreis Harburg) zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen bei einer 200 Meter entfernt wohnenden Klägerin führt (FR, 31.10.; SZ, 2.11.; siehe auch 920911).