November 1992 |
921116 |
ENERGIE-CHRONIK |
Die niedersächsische Landesregierung
hat am 30.10. die Baubehörden angewiesen, Genehmigungen für
die Sendetürme der neuen Mobilfunknetze und andere Sendeanlagen
nur noch unter Vorbehalt eines Widerrufs zu erteilen, damit künftige
wissenschaftliche Erkenntnisse über das Gefahrenpotential
elektromagnetischer Wellen berücksichtigt werden könnten.
Sie reagierte damit auf ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts
Lüneburg(AZ 1 M 3938/92). Nach Ansicht dieses Gerichts läßt
sich nicht völlig ausschließen, daß der Betrieb
des Funkturms Wulfsen (Kreis Harburg) zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen
bei einer 200 Meter entfernt wohnenden Klägerin führt
(FR, 31.10.; SZ, 2.11.; siehe auch 920911).