November 1992 |
921105 |
ENERGIE-CHRONIK |
Im Streit um die Durchleitung von Gas durch die Pipelines konkurrierender Unternehmen hat die Wintershall Erdgas Handelshaus GmbH (WIEH) eine Niederlage erlitten. Nach einer Entscheidung der sächsischen Landeskartellbehörde kann die Erdgas Südsachsen GmbH (ESG) nicht gezwungen werden, der WIEH eine vier Kilometer lange Pipeline zur Versorgung der Papierfabrik Weißenborn zur Verfügung zu stellen. Die Papierfabrik hatte den Gasbezug bei der ESG gekündigt, um einen Liefervertrag mit der WIEH abzuschließen. Für die Belieferung der Papierfabrik müßte die WIEH außer der Stichleitung der ESG große Leitungsstrecken der konkurrierenden Verbundnetz Gas (VNG) benutzen, die ebenfalls die Durchleitung verweigert. Dieser Streit ist beim Bundeskartellamt anhängig, das die Entscheidung der Landeskartellbehörde bedauerte und die Durchleitung weiterhin durchsetzen will (FR, 4.11.; Berliner Zeitung, 4.11.; siehe auch 920909).
Die Landeskartellbehörde begründete
die Verweigerung der Durchleitung hauptsächlich damit, daß
der WIEH angesichts ihrer Finanzkraft der Bau einer eigenen Leitung
zuzumuten sei. Auch entstehe der ESG ein Wettbewerbsnachteil,
wenn ein anderes Unternehmen lukrative Verträge aquiriere
und damit eine "gesunde Durchmischung" der Kundenstruktur
unmöglich mache. Das Handelsblatt (9.11.) kommentierte: "Mit
diesen Begründung stellt Dresden das Bemühen von Bundeskartellamt,
Deregulierungskommission sowie EG-Kommission zur Einführung
von mehr Wettbewerbselementen im Strom- und Gasmarkt geradezu
auf den Kopf."