Juli 2025

250705

ENERGIE-CHRONIK


Gesamtpaket zur Umgestaltung des Regulierungsrahmens ist fertig

Nach dem ersten Zwischenstandsbericht, den sie im Januar veröffentlichte (250108), informierte die Bundesnetzagentur jetzt ein zweites Mal über die Weiterentwicklung des bisherigen Regulierungsrahmens. Demnach hat sie am 30. Juni die Konsultation zu den Festlegungsverfahren zu den Methoden zur Ermittlung der Kapitalverzinsung, zur Bestimmung eines Produktivitätsfaktors sowie zur Ausgestaltung eines Effizienzvergleichs gestartet. Die Entwürfe ergänzen die am 18. Juni 2025 zur Konsultation gestellten Festlegungen RAMEN Strom und Gas sowie StromNEF und GasNEF.

An die Stelle von Verordnungen treten Festlegungen der Bundesnetzagentur

Hintergrund ist die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zur Unabhängigkeit der Bundesnetzagentur (210901), die der Bundestag im November 2023 in nationales Recht umsetzte, indem er die Kompetenzen der Behörde erheblich erweiterte (231109). An die Stelle bisheriger Verordnungen treten damit Festlegungen der Bundesnetzagentur. Deren Entscheidungen können aber weiterhin durch das Oberlandesgericht Düsseldorf und in zweiter Instanz durch den Bundesgerichtshof überprüft werden (250104).

"Der Branche liegt nun das Gesamtpaket aus den wirtschaftlich besonders relevanten Festlegungsentwürfen im NEST-Prozess vor - insbesondere auch die Regelungen zur Bestimmung der Kapitalverzinsung. Die Unternehmen haben nun Gelegenheit, sich mit unseren Argumenten nochmals auseinanderzusetzen", erklärte dazu der Präsident der Bundesnetzagentur, Klaus Müller. Der Ausdruck NEST-Prozess bezieht sich auf das Eckpunktepapier "Netze. Effizient. Sicher. Transformiert", in dem die Behörde ihre Vorschläge zur Weiterentwicklung des Regulierungsrahmens skizziert hat.

Eigenkapitalverzinsung wird künftig "dynamischer an das Zinsumfeld angepasst"

In den Festlegungsentwürfen würden wesentliche Elemente des in RAMEN (250108) beschriebenen Regulierungssystems detailliert ausgestaltet, heißt es in der Mitteilung weiter. Für die Bestimmung des Eigenkapitalzinssatzes bleibe die Bundesnetzagentur bei dem etablierten Capital Asset Pricing-Modell und plane, das Marktrisiko auch weiterhin mittels historischer Überrenditen zu bestimmen. Hieraus ergebe sich für Branche und Investoren ein klarer, verlässlicher Rahmen. Anpassungen würden hingegen bei der Bestimmung des risikolosen Basiszinses vorgenommen. Hier soll sich der Durchschnitt an der Länge der Regulierungsperiode orientieren. Damit werde der Eigenkapitalzinssatz künftig dynamischer an das Zinsumfeld angepasst. Bei der Marktrisikoprämie ist vorgesehen, ausschließlich das arithmetische Mittel zu verwenden. Dies führe zu einer spürbaren Erhöhung des Zinssatzes gegenüber der aktuellen Verfahrensweise. Die Fremdkapitalkosten sollen aus marktorientierten sowie indexbasierten Referenzreihen abgeleitet werden. Ferner ist vorgesehen, die Fremdkapitalkosten für Neuinvestitionen jährlich zu aktualisieren. Das Verhältnis der Kapitalquoten des WACC soll bei 40 Prozent Eigen- und 60 Prozent Fremdkapital liegen.

Anpassungen bei Produktivitätsfaktor und Effizienzvergleich

Eine Korrektur ist beim generellen sektoralen Produktivitätsfaktor geplant, der die allgemeine Inflationsrate korrigiert, mit der Netzbetreiber ab dem ersten Jahr der Regulierungsperiode zunächst ihre Kosten automatisch nach oben anpassen dürfen. Begründet wird dies damit, dass sich die Kosten der Netzbranche strukturell anders entwickeln als die der Gesamtwirtschaft. Zum Produktivitätsfaktor hat die Bundesnetzagentur ein wissenschaftliches Gutachten veröffentlicht. Zu diesem Themenfeld ist ein Expertenaustausch für den 13. August 2025 vorgesehen.

Bei der Ausgestaltung der Effizienzvergleiche sehen die Entwürfe für Strom und Gas weiterhin die Anwendung der etablierten Methoden SFA (Stochastic Frontier Analysis) und DEA (Data Envelopment Analysis) vor. Eine Anpassung ergibt sich mit der Verkürzung des Abbaupfades für die Ineffizienz auf nunmehr drei Jahre. Auch soll der Effizienzwert künftig nicht mehr nach der Methode eines „Best-of-Four“ ausgewählt werden. Stattdessen soll aus den beiden DEA- und SFA-Effizienzwerten je ein Durchschnittswert gebildet werden. Aus diesen beiden Durchschnittswerten wird anschließend der für den Netzbetreiber günstigere angesetzt. Sollte sich für den Gasbereich die Mitteilung im Rahmen der praktischen Anwendung als nicht brauchbar herausstellen, wird die Bundesnetzagentur andere Maßnahmen etablieren. Zum Themenfeld Effizienzvergleich ist ein Expertenaustausch am 14. Juli 2025 vorgesehen.

Alle Interessengruppen sind aufgefordert, zu den Festlegungsentwürfen bis zum 18. August 2025 Stellung zu nehmen. Für die Konsultation war zunächst eine Dauer von sechs Wochen angesetzt. Auf Bitte von Branchenvertretern ist die Frist auf sieben Wochen verlängert worden. Die Dokumente zu den Konsultationen sind unter www.bundesnetzagentur.de/gbk-aktuell veröffentlicht.

 

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