Dezember 2024

241212

ENERGIE-CHRONIK




Bis September 2022 blieben die Ausschreibungsmengen für Biomasse durchweg stark unterzeichnet. Ab April 2023 und einer gleichzeitigen Anhebung der Höchstwerte für Neu- und Bestandsanlagen auf 17,67 bzw. 19,83 Cent/kWh setzte dann eine genauso deutliche Überzeichnung ein. Diese wird voraussichtlich anhalten, da die jährliche Ausschreibungsmenge gemäß EEG im neuen Jahr von zuletzt 500 auf 400 Megawatt gesenkt wird und 2026 nur noch 300 MW betragen soll. Allerdings denkt die Bundesnetzagentur auch bei Biomasse über eine Absenkung der zulässigen Höchstwerte für Neu- und Bestandsanlagen nach, die sie für Freiflächen-Solaranlagen und Innovationsausschreibungen bereits beschlossen hat (241210).

Ausschreibung für Biomasse zum vierten Mal deutlich überzeichnet

Bei der 14. Ausschreibung für Biomasse, die zum 1. Oktober stattfand, wurde das Angebot zum vierten Mal deutlich überzeichnet. Wie die Bundesnetzagentur am 6. Dezember mitteilte, wurden für eine ausgeschriebenen Menge von 234 Megawatt 712 Gebote mit einer Gebotsmenge von 622 MW eingereicht. Dabei entfielen 17 Gebote mit 31 MW auf Neuanlagen und 695 Gebote im Umfang von 591 MW auf Bestandsanlagen.

Zuschläge entfielen zum allergrößten Teil auf Bestandsanlagen in Bayern und Niedersachsen

Einen Zuschlag erlangten 283 Gebote. Davon entfielen zehn Zuschläge mit 14 MW auf Neuanlagen und 273 Zuschläge mit 220 MW auf Bestandsanlagen. Die Gebotswerte reichten von 12,92 Cent/kWh bis 17,93 Cent/kWh. Der durchschnittliche mengengewichtete Zuschlagswert lag bei 17,33 Cent/kWh. In der Vorrunde hatte er noch 17,80 Cent/kWh betragen, und in der Gebotsrunde vom April 2023 war er noch um1,62 Cent/kWh höher.

Regional betrachtet gingen insgesamt mehr als die Hälfte der Zuschläge an Gebote für Standorte in Bayern (67 MW, 92 Zuschläge) und in Niedersachsen (56 MW, 63 Zuschläge). Auf den nachfolgenden Rängen landeten Standorte in Baden-Württemberg (21 MW, 26 Zuschläge), Mecklenburg-Vorpommern (21 MW, 14 Zuschläge) und Nordrhein-Westfalen (18 MW, 26 Zuschläge).

Anlagen in der Südregion werden nicht mehr bevorzugt

Die seit 2023 geltende gesetzliche Regelung zur bevorzugten Bezuschlagung von Anlagen in der Südregion (Standorte südlich der Main-Linie) wurde ab der aktuellen Ausschreibungsrunde ausgesetzt. Der Anteil der auf die Südregion entfallenden Zuschlagsmenge lag deshalb in dieser Runde mit 37 Prozent deutlich unterhalb der 50 Prozent in der Vorrunde.

Ebenfalls seit dieser Ausschreibungsrunde ist der Aufschlag in Höhe von 0,5 Cent/kWh für kleinere Anlagen bis einschließlich 500 Kilowatt installierter Leistung nicht mehr im Zuschlagswert enthalten. Aufgrund einer Änderung der zugrundeliegenden Regelung wird dieser Aufschlag nunmehr durch die Netzbetreiber bei der Bestimmung des anzulegenden Werts und damit erst nach Zuschlagserteilung berücksichtigt.

51 Gebote mussten vom Verfahren ausgeschlossen werden. Die nächste Ausschreibungsrunde für Biomasseanlagen findet am 1. April 2025 statt.

 

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