September 2024 |
240913 |
ENERGIE-CHRONIK |
Die EU-Kommission hat ein Vertragsverletzungsverfahren gegen 26 ihrer 27 Mitgliedsstaaten eingeleitet, weil sie die am 20. November 2023 in Kraft getretene Überarbeitung der Erneuerbaren-Richtlinie (RED III) noch nicht in nationales Recht umgesetzt haben. Dazu gehört auch Deutschland. Wie die Kommission am 26. September mitteilte, hat nur Dänemark die vollständige Umsetzung der neuen Bestimmungen fristgerecht bis zum 1. Juli 2024 gemeldet.
Die säumigen Mitgliedsstaaten wurden nun von der Kommission förmlich aufgefordert, binnen zwei Monaten die vollständige Umsetzung der neuen Vorschriften zu melden. Andernfalls kann ihnen eine mit Gründen versehene Stellungnahme abverlangt werden, um die Verzögerung zu erklären. Letzte Stufe des Vertragsverletzungsverfahrens wäre eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof.
Die überarbeitete Richtlinie sieht vor, den Anteil von Energie aus erneuerbaren Quellen am Bruttoendenergieverbrauch der Europäischen Union bis zum Jahr 2030 auf mindestens 42,5 Prozent zu erhöhen (230602). Zur Erreichung dieses Ziels sind verschiedene Maßnahmen vorgesehen, um die Genehmigungsverfahren für solche Projekte deutlich zu beschleunigen.