EU will Anteil der Erneuerbaren am Energieverbrauch bis 2030 auf 42,5
Prozent erhöhen
Die Europäische Union will bis spätestens 2030 erreichen, dass 42,5
Prozent ihres gesamten Energieverbrauchs aus erneuerbaren Energieträgern
wie Windkraft, Photovoltaik und Wasserkraft gedeckt werden. Dies ist das
Ergebnis einer nächtlichen Verhandlungsrunde zwischen Kommission,
Parlament und den 27 Mitgliedsstaaten, auf das sich die "Trilog"-Partner
am Morgen des 30. März einigten. Das bisherige Ziel für 2030 liegt bei
32,5 Prozent. Damit die Änderung wirksam wird, bedarf sie noch der
förmlichen Billigung durch das Plenum des Parlaments und den Europäischen
Rat.
Mit Atomstrom erzeugter Wasserstoff wird nicht auf das
Erneuerbaren-Gesamtziel angerechnet
"Die heutigen Beschlüsse sind ein riesiger Erfolg für die Europäische
Union", erklärte der Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, Robert
Habeck (Grüne). "In ganz Europa steigt nun das Tempo bei der Energiewende,
auch um schneller unabhängig von fossilen Importen zu werden." Wie sein
Ministerium weiter mitteilte, sieht die jetzt erfolgte Einigung auf eine
Novelle der EU-Erneuerbaren-Richtlinie (RED III) auch verbindliche
Sektorziele vor, die bis 2030 dafür sorgen sollen, dass erneuerbare
Energien nicht nur im Stromsektor zum Einsatz kommen:
- Das bisher indikative Ziel für den Wärmebereich wird
verbindlich und auf 1,1 Prozentpunkte Steigerung pro Jahr festgelegt.
Hinzu kommt ein neues, indikatives Gebäudeziel von 49
Prozent erneuerbare Energien am Wärmebedarf in Gebäuden.
- Im Verkehrssektor erhöht sich das bereits
verbindliche Ziel von 14 auf 29 Prozent. Ein neues verbindliches
Unterziel im Verkehr umfasst eine Kombination von strombasierten
erneuerbaren Kraftstoffen (RFNBOs) und fortschrittlichen
Biokraftstoffen. Dieses Unterziel liegt bei 5,5 Prozent, davon soll 1
Prozent durch RFNBOs abgedeckt werden.
- Im Industriesektor wird ein neues verbindliches Ziel
beim Einsatz von Wasserstoff und anderen strombasierten Brennstoffen
(RFNBO) vorgegeben. 42 Prozent des im Jahr 2030 verbrauchten
Wasserstoffs in der Industrie muss aus erneuerbaren Energiequellen
stammen. Bis 2035 sollen es 60 Prozent sein. Als neues indikatives Ziel
ist vorgesehen, dass der Anteil von erneuerbaren Energien am
Gesamtenergieverbrauch in der Industrie jedes Jahr um 1,6 Prozent
steigen soll.
- Regelungen zur Beschleunigung des Erneuerbaren-Ausbaus werden
entfristet und dauerhaft fortgeschrieben: Die Regelungen zur
Beschleunigung der Genehmigungsverfahren für den Ausbau von erneuerbaren
Energien und Netzen, die in der Notfallverordnung
beschlossen wurden, werden weitestgehend festgeschrieben. Beispielsweise
liegt der Ausbau von Erneuerbaren und Netzen im überragenden
öffentlichen Interesse und in Vorranggebieten kann auf zeitaufwendige
Prüfschritte verzichtet werden.
- Damit die gemeinsame Zusammenarbeit gestärkt wird, muss jeder
Mitgliedstaat mindestens ein grenzüberschreitendes Erneuerbaren-Projekt
angehen. Zu solchen Kooperationsprojekten gehören
beispielsweise gemeinsame Offshore-Projekte.
- Bei der bis zuletzt strittigen Frage der Anrechnung von
kohlenstoffarmen Brenn- und Kraftstoffen – etwa Wasserstoff auf
Basis von Atomstrom, wie das von Frankreich dringend
gewünscht wurde – fand man ebenfalls einen Kompromiss: Solche "Low
carbon Fuels" werden nicht auf die EE-Ziele angerechnet. Stattdessen
erhalten Mitgliedsstaaten, die ihren nationalen Zielbeitrag zum
EU-2030-Ziel erfüllen und deren Industrie nahezu ausschließlich
dekarbonisierte Brennstoffe nutzt, einen Abschlag auf das
Wasserstoff-Unterziel in der Industrie und damit etwas mehr
Flexibilität.
Links (intern)
- Europäischer Rat bestätigt Aus für Verbrenner ab 2035 (230307)
- Link-Liste zu
Treibhausgas-Minderungszielen und ihrer Umsetzung