September 2024

240903

ENERGIE-CHRONIK




Bei seinem Start im September lag der neue Strompreis-Index für Neukunden bei 109,2 und für Bestandskunden bei 124,5 Prozentpunkten. Inflationsbereinigt (gestrichelte Linien bis Juli) war er deutlich niedriger und betrug zuletzt 90,17 bzw. 114,09 Prozentpunkte. Bei Berücksichtigung der Geldentwertung war der Strom für Neukunden demnach billiger als im Bezugsmonat Januar 2021, und das schon seit Oktober 2023.
Daten: smard / Grafik: EC

Bundesnetzagentur startet Strom- und Gaspreisindex

Die Bundesnetzagentur veröffentlicht seit 19. September auf ihrer Energiemarktdatenplattform smard.de einen Strom- und Gaspreisindex. Das neue Analysetool bietet einen Überblick über die bisherige Preisentwicklung für Haushaltskunden. Zugleich soll es den Strom- und Gasverbrauchern die Einschätzung der weiteren Entwicklung erleichtern.

Zur Berechnung der beiden Indexe verwendet die Bundesnetzagentur die Daten, die sie im Rahmen ihrer Tätigkeit ohnehin jeden Monat erheben muss. Dazu gehören neben den Beschaffungskosten für Strom und Gas auch Umlagen, Steuern, Netzentgelte, Abgaben, Vertriebskosten und Gewinnmargen. Als Vergleichszeitraum dienen die entsprechenden Werte des Basismonats Januar 2021. Dieser feste Bezugspunkt soll gewährleisten, dass der Index eine realistische Einschätzung der monatlichen Preisentwicklung bietet, ohne durch krisenbedingte Extremwerte verfälscht zu werden. Aus demselben Grund wird nicht nur die nominelle Veränderung der Preise untersucht, sondern ergänzend eine inflationsbereinigte Darstellung angeboten.

Gaspreis liegt noch immer deutlich über dem Vorkrisenniveau

Beim jetzt erfolgten Start lag der Strompreisindex für Neukunden bei 109,2 Prozentpunkten und damit nur noch 9,2 Prozent oberhalb des Vorkrisenniveaus. Inflationsbereinigt bewegte er sich sogar knapp unterhalb des Niveaus von Januar 2021. Der starke Anstieg der Großhandelspreise, der im September 2022 für Neukunden bis zu 250 Prozentpunkte erreichte und auch für Bestandskunden nur durch die Strompreisbremse bei 150 Prozentpunkten gestoppt wurde, ist deshalb weitgehend vorbei. Anders sah es dagegen beim neuen Gaspreisindex aus, der im September mit 174,7 Prozentpunkten für Neukunden und 182,4 für Bestandskunden noch immer deutlich über dem Vorkrisenniveau lag.

Diese Grafik beruht ebenfalls auf Smard-Daten. Sie veranschaulicht die "mengengewichteten, vertragsübergreifenden Elektrizitätspreise für Haushaltskunden für das Abnahmeband ab einschließlich 2.500 bis 5.000 kWh im Jahr jeweils zum 1. April". Sie verdeutlicht, dass es allemal ratsam ist, nicht in der besonders teuren gesetzlichen Grundversorgung zu bleiben (blau). In der Regel gibt es schon beim jeweiligen Grundversorger einen günstigeren Wahltarif (grün). Vergleichsweise gering ist dagegen die zusätzliche Einsparung, die sich mit der Suche nach einem noch preisgünstigeren Stromlieferanten erzielen lässt (rot).

Die Grafik lässt ferner die Verwerfungen des Preisgefüges erkennen, die ab 2021 durch den immer rasanteren Anstieg der Großhandelspreise entstanden: Nun funktionierte das Geschäftsmodell der Billiganbieter nicht mehr, die besonders stark vom Spotmarkt abhängig waren. Ihre Angebote wurden deshalb noch ungünstiger als die Preise der Grundversorgung. Aber auch bei den anderen Stromvertrieben explodierten die Beschaffungskosten. Ab Januar 2023 wurde deshalb die staatlich subventionierte "Strompreisbremse" eingeführt, die den Strompreis für 80 Prozent des bisherigen Verbrauchs auf 40 Cent/kWh begrenzte (221101, 221201). Ursprünglich war diese milliardenschwere Subventionierung bis Ende April 2024 vorgesehen. Sie wurde indessen nach zwölf Monaten wieder aufgehoben, nachdem sich die außer Rand und Band geratenen Großhandelspreise wieder rückläufig entwickelten. Schon Anfang 2023 warben einige "Discounter" mit Angeboten, die zumindest optisch knapp unterhalb der Strompreisbremse lagen (230101). Das allgemeine Preisniveau für Haushaltsstrom blieb jedoch weiterhin über dieser Grenze und lag noch Anfang 2024 bei durchschnittlich 42,22 Cent/kWh (240206). Dies lassen auch die drei Angaben zum Stichtag 1. April 2024 erkennen, mit denen diese grafische Darstellung der Preisentwicklung endet.

 

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