Februar 2024

240206

ENERGIE-CHRONIK





Viele Jahre lang bestand der Strompreis zum etwas größeren Teil aus staatlichen Belastungen. Inzwischen sind es die Kosten für Beschaffung, Netzentgelt und Vertrieb, die über siebzig Prozent des Haushaltsstrompreises ausmachen und trotz Wegfalls der EEG-Umlage die Stromrechnung nach oben treiben.

Haushalte zahlen durchschnittlich 42,22 Cent pro Kilowattstunde

Der durchschnittliche Strompreis für einen Drei-Personen-Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 3500 Kilowattstunden, der im Durchschnitt des Jahres 2023 noch bei 45,73 Cent pro Kilowattstunde lag, ist zum Jahresbeginn 2024 um knapp acht Prozent auf 42,22 ct/kWh gesunken. Dies ergibt sich aus der neuesten Strompreisanalyse, die der Branchenverband BDEW am 13. Februar veröffentlichte.

Nach wie vor sind die Strompreise aber gegenüber 2021 deutlich höher, obwohl sich ihre Belastung durch Steuern, Abgaben und Umlagen um gut ein Viertel verringert hat. In der Modellrechnung für den Drei-Personen-Haushalt wird der Rückgang der staatlichen Belastung um 12,85 Euro durch einen Anstieg der Kosten für Beschaffung, Netzentgelte und Vertrieb um 42,20 Euro bei weitem übertroffen. Gegenüber dem Stand vor drei Jahren sind deshalb die monatlichen Stromkosten des Durchschnittshaushalts um knapp 30 Euro oder 31 Prozent höher.

EnBW kündigt "Preisanpassung" um 16 Prozent an

Die weitere Entwicklung wird von gegenläufigen Tendenzen geprägt: Einerseits tendieren die zeitweilig enorm überhöhten Großhandelspreise weiter nach unten. Andererseits wird die starke Erhöhung der Netzentgelte ihre Spuren in den Stromrechnungen hinterlassen. So hat die Energie Baden-Württemberg am 6. Februar angekündigt, ihre Strompreise in der Grund- und Ersatzversorgung zum 1. April um 15,9 Prozent "anzupassen". Als Hauptgrund nannte sie die von der Bundesregierung beschlossene Streichung der Subventionierung der Übertragungsnetzentgelte (231205). Ein weiterer Kostenfaktor seien noch immer "die außerordentlich hohen Beschaffungskosten, insbesondere aus dem Energiekrisenjahr 2022".

Tarifvergleicher wirbt mit Einsparungen bis zu 55,5 Prozent

Über solche "Preisanpassungen" freuen sich die sogenannten alternativen Anbieter, die ihre zumindest optisch günstigeren Angebote regelmäßig mit den Tarifen der jeweiligen Grundversorger vergleichen lassen, wenn wechselwillige Interessenten bei "Check24" oder "Verivox" ihre Postleitzahl eingeben. Speziell für Single-Haushalte veröffentlichte "Check24" im Februar zusätzlich eine Liste mit hundert deutschen Städten, wo das "Sparpotenzial durch Anbieterwechsel" besonders hoch sei. Am lohnendsten wäre demnach bei einem Jahresverbrauch von 1500 kWh der Wechsel in Zwickau, Jena, Konstanz, Potsdam, Cottbus und Würzburg, wo sich Einsparungen zwischen 45,0 und 48,6 Prozent erzielen lassen. Bei einem Jahresverbrauch von bis zu 5000 kWh könnte in Konstanz eine bislang grundversorgte vierköpfige Familie durch den Anbieterwechsel sogar bis zu 1.517 Euro beziehungsweise 55,5 Prozent einsparen.

Daran stimmt zumindest soviel, dass jeder selbst schuld ist, wenn er mit den Preisen der Grundversorgung vorlieb nimmt. Große Vorsicht ist aber auch dort geboten, wo die Wahltarife der Grundversorger unterboten werden. Zu verschenken hat keiner etwas.


Ermäßigte Mehrwertsteuer für Gas gilt doch noch bis Ende März

Beim Gaspreis war die staatliche Belastung schon immer geringer als beim Strompreis für Haushalte. Die Senkung der Mehrwertsteuer von 19 auf 7 Prozent bewirkte hier ab 1. Oktober 2022 eine zusätzliche Minderung dieses Anteils gegenüber den exorbitant gestiegenen Kosten für die Beschaffung. Zunächst wollte das Finanzministerium diese bis Ende März 2024 befristete Krisenmaßnahme schon zum Jahresende 2023 wieder abschaffen (230913), was aber am Widerstand von SPD und Grünen scheiterte. Nach dem Haushalts-Urteil des Bundesverfassungsgerichts (231101) einigte sich die Koalition dann darauf, den normalen Steuersatz schon ab März wieder einzuführen, um etwas mehr Geld in die Kasse zu bekommen. Aber auch das klappte aus gesetzgebungstechnischen Gründen nicht. Am 21. Februar wurde schließlich bekannt, dass es bis Ende März bei den sieben Prozent bleibt.

 

 

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