März 2024 |
240307 |
ENERGIE-CHRONIK |
Die Bundesregierung will Investitionen der Industrie subventionieren, wenn diese CO2-Emissionen vermeiden helfen. In diesem Jahr sollen dafür 23 Milliarden Euro bereitgestellt werden. Die Vergabe der Subventionen erfolgt über Ausschreibungen, bei denen die Unternehmen angeben, wieviel Euro sie für die Einsparung einer Tonne CO2-Äquivalent benötigen. Die günstigsten Angebote erhalten dann innerhalb von zwei Monaten den Zuschlag. Am 12. März startete das Bundeswirtschaftsministerium die erste dieser Ausschreibungen im Umfang von 4 Milliarden Euro. Im Herbst ist eine zweite Ausschreibungsrunde mit 19 Milliarden Euro vorgesehen. Im kommenden Jahr sollen noch zwei weitere solche Ausschreibungen stattfinden, deren Finanzbedarf vorläufig nicht beziffert wurde. "Die maximale Gesamtförderung soll im zweistelligen Milliardenbereich liegen", hieß es seitens des Ministeriums lediglich.
Das Förderprogramm soll Industrieunternehmen motivieren, in klimafreundlichere Produktionsanlagen zu investieren, die sich andernfalls nicht rechnen würden. Es richtet sich vor allem an die Stahl-, Zement-, Papier- und Glasindustrie. Voraussetzung für die Förderfähigkeit ist, dass der eingesetzte Strom zu hundert Prozent aus Erneuerbaren Energien erzeugt wird. Wenn Wasserstoff als Energieträger verwendet wird, muss er die Kriterien der EU-Taxonomieverordnung vom 4. Juni 2021 erfüllen. Dies bedeutet, dass neben "grünem" Wasserstoff grundsätzlich auch "blauer" Wasserstoff zulässig ist, der aus Erdgas erzeugt wird, sofern er den Bestimmungen dieser Verordnung genügt. Ebenso können Wasserstoffderivate eingesetzt werden. Dagegen ist die Förderung von CCS/CCU-Techniken zur unterirdischen Abspeicherung von CO2 bisher nicht vorgesehen. Dies könnte sich allerdings noch ändern, sobald der diesbezügliche Gesetzentwurf verabschiedet ist, den Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck am 26. Februar vorlegte (240201).
Zur ersten Ausschreibung sind nur solche Unternehmen zugelassen, die an einem zweimonatigen vorbereitenden Verfahren teilgenommen haben, das am 6. Juni 2023 startete. Die gleichzeitig erlassenen Förderrichtlinien (PDF) wurden von der EU-Kommission am 2. Februar beihilferechtlich genehmigt. Die Gebote müssen die Einsparung von mindestens 10 Kilotonnen CO2-Äquivalent jährlich ermöglichen. Im Rahmen eine Konsortiums können sich auch solche Unternehmen bewerben, deren Projekte diese Voraussetzung einzeln nicht erfüllen würden. Die maximale Fördersumme pro Vorhaben ist vorerst auf eine Milliarde Euro begrenzt. Die Bewerber haben vier Monate Zeit, um ihre Gebote einzureichen. Anschließend wird innerhalb von zwei Monaten über die Zuschläge entschieden.
Die Klimaschutzverträge haben eine Laufzeit von 15 Jahren. Sie werden zwischen dem Bundeswirtschaftsministerium und den bezuschlagten Unternehmen auf privatrechtlicher Basis abgeschlossen, weshalb sie auch für künftige Bundesregierungen bindend sind (PDF). Falls das klimafreundlichere Verfahren innerhalb der Laufzeit auch wirtschaftlich günstiger wird als die herkömmliche Produktionsweise, sollen die Unternehmen drei Jahre lang entsprechende Prämien an den Staat zurückzahlen, bevor sie den Vertrag kündigen dürfen.
Die Finanzierung der Klimaschutzverträge erfolgt aus dem "Klima- und Transformationsfonds", dessen Umfang durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15. November 2023 um 60 Milliarden Euro gekürzt wurde (231101). Die Koalition hat daraufhin die für das Jahr 2024 vorgesehenen Ausgaben von 61 auf 49 Milliarden Euro reduziert und viele ganz gestrichen, soweit dies möglich war. Zugleich veröffentlichte sie am 21. Dezember ein Liste jener Ausgaben, die ganz oder größtenteils erhalten bleiben. Demnach waren für den Etatposten "Dekarbonisierung der Industrie (insb. Klimaschutzverträge)" in diesem Jahr ursprünglich 92 Millionen Euro vorgesehen, die aber auf 68 Millionen gekürzt wurden. Sie rechnet also vorerst nicht mit größeren Belastungen, die durch die "Gesamtförderung im zweistelligen Milliardenbereich" entstehen werden, zumal sich diese dann auf 15 Jahre verteilen wird. In einer Fußnote heißt es dazu: "Mit Mittelabflüssen wird insbesondere für die Jahre ab 2025 mit größeren Ausgaben gerechnet. Ein großer Teil der zur Verfügung stehenden Mittel wurde deshalb in die Folgejahre verschoben."