September 2023 |
230910 |
ENERGIE-CHRONIK |
Der EU-Ministerrat billigte am 25. September den Vorschlag der EU-Kommission für die neue Abgasnorm Euro 7, die bei den Verhandlungen mit dem Rat allerdings stark abgeschwächt worden ist. Außerdem berücksichtigt der Vorschlag nicht die deutsche Forderung, weiterhin Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren zu erlauben, wenn diese mit sogenannten E-Fuels betrieben werden. Auf hartnäckiges Drängen des FDP-Verkehrsministers Volker Wissing hatte die Bundesregierung bei der EU-Kommission auf eine solche Ausnahmeregelung gedrungen und prinzipiell auch zugesagt bekommen (230307). Bei E-Fuels entstammt das über den Auspuff emittierte Kohlendioxid nicht fossilen Brennstoffen, sondern wurde mittels Strom aus erneuerbaren Energien zuvor der Luft entzogen.
In der öffentlichen Sitzung des Ministerrats bedauerte Staatssekretär Sven Giegold vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klima die Abstriche an den ursprünglich vorgesehen Abgasnormen:
"Die Testbedingungen und Grenzwerte für alle Fahrzeugklassen sind unambitioniert und quasi wieder auf dem Stand von Euro 6. Das Ambitionsniveau liegt damit unter dem aktuellen Stand der Technik. Wir wollen zumindest bei schweren Nutzfahrzeugen Testbedingungen, die die realen Fahrweisen besser abbilden. Besonders kritisch sehen wir auch die Änderungen bei der Partikelgröße. Das ist aus Sicht des Gesundheitsschützes nicht vertretbar. Bei den Partikelgrößen fallen wir hinter international vereinbarte Standards und Messprodzeduren zurück. Diese sehen auch die Erfassung von Ultrafeinstaub, also besonders kleinen Partikeln, die damit auch besonders lungengängig sind, ab 10 Nanometern vor."
Giegold monierte ferner, dass "die für uns verbindliche Genehmigungsgrundlage für die E-Fuels-Fahrzeuge durch einen Auftrag an die Europäische Kommission zur Verabschiedung eines Implementing-Acts in Artikel 14 nicht geschaffen" wird. Die Festlegung dieser Vorschriften sei für die deutsche Regierung "von herausragender Bedeutung". Insgesamt könne Deutschland deshalb diesem Kompromiss, der unter der spanischen Präsidentschaft mit der Kommission ausgehandelt wurde, nicht zustimmen.
Am 27. Oktober 2022 hatten der Rat und das Europäische Parlament eine vorläufige politische Einigung über strengere CO2-Emissionsnormen für neue Pkw und leichte Nutzfahrzeuge erzielt. Zugleich wurde als Ziel festgelegt, dass neue Pkw und leichte Nutzfahrzeugen bis 2035 im Betrieb keinerlei CO2-Emissionen freisetzen, was faktisch auf ein Verbot von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotoren hinausläuft (230307). Mit dem Euro-7-Vorschlag, den die Kommission zwei Wochen später am 10. November 2022 vorlegte, werden strengere Vorschriften für Emissionen, aber auch für andere umweltschädliche Faktoren angestrebt. Die Emissionsziele für leichte und schwere Kraftfahrzeuge, die bislang in zwei verschiedenen Verordnungen enthalten waren, werden in einem einzigen Rechtsakt zusammengefasst. Zugleich werden weitere Probleme wie Reifenabrieb und Lebensdauer von Batterien angegangen. Mit der jetzt festgelegten allgemeinen Ausrichtung erhält der Ratsvorsitz ein Mandat für Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament. Sie werden aufgenommen, sobald das Parlament seinen Standpunkt zur Euro-7-Verordnung festgelegt hat.