September 2023 |
230901 |
ENERGIE-CHRONIK |
Binnen 18 Stunden erschöpft war am 26. September das Förderprogramm "Solarstrom für Elektrofahrzeuge", für das vom Bundesverkehrsministerium in diesem Jahr 300 Millionen Euro und im nächsten Jahr 200 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden. Das kurzfristig angekündigte Angebot richtet sich an Eigentümer von selbstgenutzten Wohnhäusern, die ein eigenes Elektroauto besitzen oder verbindlich bestellt haben: Für die Errichtung einer eigenen Ladestation können sie einen Zuschuss von bis zu 10.200 Euro erhalten, wenn diese mit einer Photovoltaikanlage und einem Batteriespeicher kombiniert wird und so das Laden des Elektroautos mit Strom aus Eigenerzeugung ermöglicht (weitere Details siehe unten).
Das Förderprogramm wurde am 26. September um acht Uhr morgens von der bundeseigenen KfW-Bank gestartet und musste am folgenden Tag um zwei Uhr morgens gestoppt werden, weil die zur Verfügung stehenden 300 Millionen Euro durch die Bewilligung von rund 33.000 Anträgen restlos ausgeschöpft waren. Noch in derselben Nacht informierte die KfW-Bank über die Nachrichtenagenturen Reuters und dpa die Öffentlichkeit über den Stand der Dinge und bat darum, keine weiteren Anträge zu stellen. Insgesamt hatten sich 66.000 Interessenten registrieren lassen. Viele weitere kamen erst gar nicht zum Zuge, weil das IT-System der KfW unter dem Ansturm zeitweise zusammenbrach.
Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) sprach von einem "überwältigenden Zuspruch", der zeige, dass dieses Förderprogramm "offensichtlich genau den Nerv der Bevölkerung" treffe. In den Medien überwog indessen deutlich die Kritik an der Verschleuderung von Steuergeldern für eine gut betuchte Klientel, die nicht nur über die Voraussetzungen für die Errichtung solcher Ladestationen in Verbindung mit solarer Eigenstromerzeugung verfügt, sondern auch am ehesten in der Lage ist, den damit verbundenen finanziellen Aufwand zu tragen.
So kritisierte die "Süddeutsche Zeitung" (28.9.) das völlige Fehlen von Einkommensgrenzen. Sie verwies hierzu auf das vom Bundesbauministerium geförderte "Wohneigentum für Familien", wo die Grenzen der Bedürftigkeit derart eng gezogen wurden, dass in drei Monaten gerade mal 122 Haushalte die Unterstützung in Form eines vergünstigten KfW-Kredits bekamen: "Wer aber schon hat, so scheint es, dem wird großzügiger gegeben, ohne Ansehen von Einkommen oder Vermögen, von Bedarf und Bedürftigkeit. Ein fatales Signal in Zeiten, in denen so oft von knappen Kassen die Rede ist und von Schuldenbremsen. Zumal auch noch bezweifelt werden darf, ob die nun von Wissing verteilten Millionen dem Klimaschutz und der Verkehrswende wirklich einen zusätzlichen Schub bringen".
Auch die "Frankfurter Allgemeine" (28.9.) konnte Wissings Förderprogramm nichts abgewinnen. In einem Kommentar unter der Überschrift "Förder-Blamage mit Ansage" hob sie besonders die sehr ungleich verteilten Chancen hervor, vom Start des Förderprogramms überhaupt rechtzeitig zu erfahren und dann trotz aller technischen Barrieren und zusätzlichen Probleme durch den zeitweiligen Kollaps der KfW-Webseite erfolgreich einen Antrag zu stellen: "Eigenheimbesitzer, die sehr gut informiert waren, viel Zeit und Glück hatten und über eine schnelle Internetverbindung sowie gegebenenfalls noch die nötigen IT-Kenntnisse verfügten, bekommen also sehr viel Geld. Doch mit einer solchen willkürlichen Vergabe von Fördermitteln schafft man kein Vertrauen. Steuergeld darf nicht nach Programmierkenntnissen vergeben werden."
Tatsächlich hat ein Großteil der angesprochenen Eigenheimbesitzer kaum Chancen gehabt, von dem attraktiven Angebot überhaupt zu erfahren. Die am 25. August vom Verkehrsministerium beschlossene Förderrichtlinie "Solarstrom für Elektrofahrzeuge" wurde erst am 4. September im Bundesanzeiger veröffentlicht. Erst ab da wurde sie auch auf den Webseiten des Ministeriums und der KfW publiziert. Konkret sehen die Anforderungen folgendermaßen aus:
- Der maximale Zuschuss beträgt 9.600 Euro; für die Förderung eines bidirektionalen Gesamtsystems 10.200 Euro. Beim bidirektionalen System kann die Batterie des Elektroautos auch ins Netz einspeisen, doch gibt es dafür noch keinen technischen Standard.
- Der Zuschuss setzt sich aus leistungsabhängigen Pauschalbeträgen für die Photovoltaikanlage (mind. 5 kWp) und den Batteriespeicher (mind. 5 kWh) sowie einem Pauschalbetrag für eine Ladestation (mind. 11 KW). zusammen.
- Die Förderung einzelner Komponenten ist ausgeschlossen. Die drei Komponenten müssen fabrikneu beschafft werden.
- Bei Antragsstellung muss ein eigenes Elektrofahrzeug (rein batterieelektrisch betrieben; "BEV") vorhanden oder verbindlich bestellt sein. Spätestens zur Auszahlung der Förderung muss ein verbindlicher Nachweis erbracht werden.
- Der erzeugte und bei Bedarf zwischengespeicherte eigene Photovoltaikstrom muss vorrangig für den Ladevorgang eines Elektrofahrzeugs genutzt werden.
- Eine rückwirkende Förderung bereits begonnener Maßnahmen ist nicht möglich.
- Die Einbaumaßnahmen sind durch Fachunternehmen vorzunehmen und nach Inbetriebnahme beim Netzbetreiber anzumelden.
- Die Nutzung von Strom aus 100 Prozent erneuerbaren Energien (vorrangig aus der Eigenerzeugung mit der PV-Anlage) ist Fördervoraussetzung.
- Die Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln wie Krediten, Zulagen und Zuschüssen ist nicht möglich.
Das Bundesverkehrsministerium hat zehn Unternehmen beauftragt, an rund 900 Standorten fast 8.000 neue "Ultra-Schnellladepunkte" für Elektroautos zu errichten und zu betreiben. Im Rahmen eines "Deutschlandnetzes" soll so sichergestellt werden, dass Ladesäulen für Elektroautos auch dort vorhanden sind, wo sie sonst aufgrund fehlender Wirtschaftlichkeit zu spät entstehen würden. Wie das Ministerium am 27. September mitteilte, hat es aufgrund einer entsprechenden Ausschreibung die Zuschläge folgenden Unternehmen erteilt:
Allego GmbH
BayWa Mobility Solutions GmbH
E.ON Drive Infrastructure GmbH
Eviny Elektrifisering AS
Fastned Deutschland GmbH & Co. KG
EWE Go HOCHTIEF Ladepartner GmbH & Co. KG
Mer Germany GmbH
Pfalzwerke AG
Total Energies Marketing Deutschland GmbH
Via Deutschlandnetz (VINCI Concessions Deutschland GmbH)
Außerdem wird die Autobahn GmbH des Bundes eine weitere Ausschreibung
dieser Art für Schnellladestandorte an 200 unbewirtschafteten Autobahn-Rastanlagen
durchführen. Das vom Bund initiierte Deutschlandnetz würde damit insgesamt
mehr als tausend Standorte umfassen.