Juni 2023 |
230605 |
ENERGIE-CHRONIK |
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) will Unternehmen fördern, die in Deutschland Produktionskapazitäten in der Solarindustrie auf- oder ausbauen. Als ersten Schritt zu diesem "Hochlauf der deutschen Solarindustrie" startete es am 23. Juni ein sogenanntes Interessenbekundungsverfahren. Es richtet sich an Unternehmen, die Solarmodule oder dafür benötigte Schlüsselkomponenten in Deutschland herstellen oder dafür erforderliche Rohstoffe gewinnen, verarbeiten oder recyceln beziehungsweise dies planen. Wenn sie zu dem angesprochenen Kreis gehören, können sie ihr Interesse an einer Investitionskostenförderung für ihr Vorhaben signalisieren. Die Einzelheiten wurden mit einer Bekanntmachung im Bundesanzeiger veröffentlicht.
"Für
zentrale
Transformationstechnologien brauchen wir eigene Fertigungskapazitäten in
Deutschland und Europa", begründete Bundeswirtschaftsminister Robert
Habeck sein Vorhaben. "Das ist nicht nur eine Frage der ökonomischen
Vernunft, sondern auch eine Frage der Wirtschaftssicherheit. Der neue
Beihilferahmen der EU bietet hierfür Möglichkeiten, und diese wollen wir
nutzen. Wir starten mit der Photovoltaik und wollen unsere Industrie
dabei unterstützen, dauerhaft eine Photovoltaik-Produktion in
Deutschland aufzubauen, indem wir Leuchtturmprojekte finanziell
unterstützen. Das stärkt nicht nur unsere technologische, sondern auch
unsere energiepolitische Souveränität."
Die Förderung im Photovoltaik-Sektor soll sich auf wenige "Leuchtturmprojekte"
konzentrieren. Diesen werden dann Zuwendungen bis zu der Höhe gewährt, die
ein gleichwertiges Investitionsprojekt in einem Drittstaat nachweislich erhalten
würde. Voraussetzung ist außerdem eine Kofinanzierung durch das Bundesland,
in dem das entsprechende Vorhaben geplant ist. Damit soll eine Wettbewerbsverzerrung
verhindert und erreicht werden, dass Deutschland als Standort für Photovoltaik-Produzenten
attraktiv bleibt.
Eine mögliche Förderung muss zuvor bei der Europäischen Kommission
einzeln notifiziert und von ihr genehmigt werden. Grundlage für die
Genehmigung ist der Befristete Krisenrahmen (Temporary Crisis and
Transition Framework
– TCTF), den die EU-Kommission im März deutlich erweiterte, um
Transformationstechnologien zu fördern. Das BMWK will diesen Rahmen
speziell für die Solarindustrie nutzen.
Das Interessenbekundungsverfahren läuft bis zum 15. August 2023. Die Förderung,
die daraufhin erfolgen soll, steht unter dem Vorbehalt der noch laufenden
beihilferechtlichen und zuwendungsrechtlichen Prüfungen sowie der Haushaltsverhandlungen.
Parallel will das BMWK auch den Aufbau
von Produktionskapazitäten in anderen Bereichen wie Windkraftanlagen,
Elektrolyseuren und Großwärmepumpen unterstützen. Dafür wird aktuell
eine Bundesrahmenregelung zur Förderung des Produktionsaufbaus in allen
Transformationstechnologien erarbeitet, die es auch den Ländern
ermöglicht, eigene ergänzende Förderungen aufzusetzen.