Februar 2023 |
230213 |
ENERGIE-CHRONIK |
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Strasbourg hat am 14. Februar den luxemburgischen Staat dazu verurteilt, dem Franzosen Raphaël Halet 15.000 Euro Schadenersatz und 40.000 Euro Prozesskosten zu zahlen. Der frühere Mitarbeiter der luxemburgischen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Pricewaterhouse Coopers (PwC) hatte vor knapp zehn Jahren anhand von PwC-Dokumenten aufgedeckt, wie Luxemburg ausländischen Unternehmen die Gründung von Briefkasten-Firmen gestattete, die lediglich dem Zweck der Steuervermeidung dienten und damit zahlreiche andere Länder um Milliarden schädigte. Zu diesen Unternehmen gehörte auch der E.ON-Konzern (141102).
Raphaël Halet hatte die belastenden PwC-Dokumente zusammen mit dem ebenfalls bei PwC beschäftigte Antoine Deltour an ein internationales Journalisten-Konsortium weitergeleitet, das den Skandal publik machte. Sie gaben damit den Anstoß zur Einsetzung eines Sonderausschusses des EU-Parlaments (150215) sowie zu der am 16. Dezember 2019 in Kraft getretenen EU-Richtlinie 2019/1937 zum Schutz von Hinweisgebern. Während Deltour von der luxemburgischen Justiz als Hinweisgeber bzw. "Whistleblower" anerkannt wurde, bekam Halet eine Geldstrafe von 1.000 Euro wegen Diebstahls. Seine Klage gegen diese Verurteilung war 2021in erster Instanz vom Straßburger Gerichtshof abgewiesen worden. Erst im Berufungsverfahren befand jetzt der EGMR, dass die Verurteilung sein Recht auf freie Meinungsäußerung verletzt habe.
Die Mitgliedstaaten hätten die EU-Richtlinie zum Schutz von Hinweisgebern
eigentlich bis zum 17. Dezember 2021 in nationales Recht umsetzen müssen.
Indessen verabschiedete der Bundestag erst am 16. Dezember – also mit
einjähriger Verspätung – ein entsprechendes Gesetz. Die Annahme
erfolgte mit den Stimmen der Regierungskoalition gegen gegen Union und AfD bei
Enthaltung der Linken. Auf Betreiben der Union wurde das Gesetz jedoch am 10.
Februar von der Mehrheit der Länder im Bundesrat gestoppt, weil es kleine
und mittlere Unternehmen zu sehr belaste. Es wird nun wohl im Vermittlungsausschuss
landen. Die EU-Kommission hat Deutschland und andere Staaten inzwischen wegen
der mangelnden Umsetzung der Richtlinie verklagt.