Februar 2023 |
230204 |
ENERGIE-CHRONIK |
Die am 1. September 2022 in Kraft getreten Vorgaben zur Energieeinsparung für Privathaushalte, Unternehmen und öffentliche Hand gelten jetzt bis 15. April 2023. Der Bundesrat stimmte am 10. Februar einstimmig dem Beschluss der Regierung zu, die Geltungsdauer der entsprechenden Verordnung auf Grundlage von § 30 des Energiesicherungsgesetzes über den 28. Februar 2023 hinaus zu verlängern. Anders als die ursprüngliche Verordnung bedurfte die Verlängerung der Zustimmung des Bundesrates.
In einer begleitenden Entschließung warnte der Bundesrat vor dem Risiko einer Gasmangellage, falls nach dem Ende der Einsparvorgaben Mitte April nicht mehr genug Erdgas eingespart wird, um die Speicherfüllstände ausreichend hoch zu halten. Er bittet daher die Bundesregierung, die Gasversorgungslage und die Lage an den Energiemärkten detailliert zu prüfen und die Verordnung gegebenenfalls wieder in Kraft zu setzen.
Die Einsparvorgaben der "Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen" (EnSikuMaV) betreffen das Beheizen von Wohnungen und Schwimmbädern, die Höchsttemperaturen für Luft und Warmwasser in öffentlichen Arbeitsstätten sowie die Beleuchtung von Gebäuden, Denkmälern und Werbeanlagen.
Die Verordnung ist Bestandteil der seit 23. Juni geltenden "Alarmstufe" des Notfallplans. Wie die Bundesnetzagentur am 24. Februar mitteilte, ist die Lage nun weniger angespannt als zu Beginn des Winters. Es sei unwahrscheinlich, dass es bis zum Frühjahr noch wegen erhöhten Wärmebedarfs zu einem Mangel an Gas kommen könne. Die Vorbereitung auf den nächsten Winter bleibe aber eine "zentrale Herausforderung". Deshalb bleibe ein sparsamer Gasverbrauch wichtig.
Die deutschen Gasspeicher waren Ende Februar zu gut siebzig Prozent
gefüllt. In der siebten Kalenderwoche lag der Gasverbrauch um 22,7 Prozent
unter dem durchschnittlichen Verbrauch der Jahre 2018 bis 2021 und war
gegenüber der Vorwoche um 19,8 Prozent gesunken. Die Temperaturen lagen um
2,7 Grad über denen der Vorjahren. Temperaturbereinigt lag der
Gasverbrauch aber nur um 15,5 Prozent unter dem Referenzwert der Jahre
2018 bis 2021 und damit im angespannten Bereich.