Oktober 2022 |
221011 |
ENERGIE-CHRONIK |
Der Bundestag beschloss am 20. Oktober die Zahlung einer Energiepreispauschale von 300 Euro an alle Rentner. Sie soll bis 15. Dezember über die Rentenversicherungen automatisch ausgezahlt werden. Eine derartige Einmalzahlung war bereits im zweiten Entlastungspaket enthalten, das die Koalition Ende März beschloss (220308). Sie war aber auf Erwerbstätige beschränkt, denen diese Entlastung Anfang September mit dem Lohn überwiesen oder bei Selbständigkeit über eine geringere Steuervorauszahlung eingeräumt wurde. Dieses Versäumnis hat die Regierungskoalition nun mit ihrem Gesetzentwurf nachgeholt, der von allen Fraktionen bei Stimmenthaltung der rechtsextremen AfD angenommen wurde.
Wie für die Erwerbstätigen ist auch für die Rentner die Energiepreispauschale je nach Einkommen steuerpflichtig, darf aber bei einkommensabhängigen Sozialleistungen sowie bei der Berechnung von Sozialversicherung nicht berücksichtigt werden. Der Anspruch auf sie besteht nur bei einem Wohnsitz im Inland. Den insgesamt erforderlichen Finanzbedarf zur Umsetzung der Maßnahme bezifferte die Bundesregierung mit 6,4 Milliarden Euro. Davon kommen 6,1 Milliarden den Rentnern unmittelbar zugute. Bei den Einmalzahlungen an die Erwerbstätigen betrug die Entlastung 10,4 Milliarden Euro.
Schon im Februar beschlossen die Regierungsparteien eine Reihe von Maßnahmen zur Entlastung der Bürger vom enormen Anstieg der Energiekosten. Dazu gehörten der um ein halbes Jahr vorgezogene Verzicht auf die EEG-Umlage (220410), höhere Heizkostenzuschüsse für Haushalte mit geringem Einkommen, die Erhöhung von Pendlerpauschale und Steuerfreibeträgen sowie ein "Corona-Hilfe-Paket" (220206). Nach Beginn des russischen Überfalls auf die Ukraine kam es zusätzlich zu einer dreimonatigen Senkung der Mineralölsteuer von Anfang Juni bis Ende August, um die enorme gestiegenen Preise für Diesel und Benzin etwas zu mildern (220304). Für denselben Zeitraum wurde bundesweit ein 90 Tage lang gültiges Ticket für den öffentlichen Personennahverkehrzum Preis von neun Euro eingeführt. Ferner wurde allen steuerpflichtigen Erwerbstätigen die einmalige Energiepreispauschale von 300 Euro gewährt, eine bereits beschlossene Einmalzahlung von 100 Euro für Empfänger von Sozialleistungen verdoppelt und ein Einmalbonus zum Kindergeld gezahlt (220308). Die Kosten dieser beiden Entlastungspakete wurden mit 30 Milliarden Euro beziffert.
Anfang September beschloss der Koalitionsausschuss ein drittes Entlastungspaket im Umfang von 65 Milliarden Euro, das derzeit umgesetzt wird. Den größten Teil davon dürften die "Bremsen" für Strom- und Gaspreise beanspruchen, die sich bislang nur vage abzeichnen und im November endlich konkretisiert werden sollen. Vom Bundestag bereits verabschiedet wurden die Einmalzahlung von 300 Euro an alle Rentner sowie die befristete Senkung der Mehrwertsteuer für Erdgas und Fernwärme auf sieben Prozent, die Anfang Oktober in Kraft trat (220904). Außerdem umfasst das Paket die Umwandlung des bisherigen Arbeitslosengelds 2 ("Hartz IV") in ein nicht nur sprachlich abgemildertes "Bürgergeld", Reformen beim Wohngeld und etliche steuerliche Erleichterungen. Die weitere Anhebung des CO2-Preises wird um ein Jahr auf 2024 verschoben. Studenten und Fachschüler sollen eine Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro erhalten.