Mai 2022

220508

ENERGIE-CHRONIK


 


Diesel wird niedriger besteuert als Benzin, bringt dem Fiskus aber höhere Einnahmen. Auf dieser Grafik machen das die blauen Balken-Anteile besonders deutlich: Sie zeigen die Einnahmen, wenn für die Besteuerung beider Kraftstoffarten nur der europäische Mindestsatz gilt, wie das jetzt vorübergehend beschlossen wurde. Aber auch bei Anwendung der ungleichen Regelsätze erbringt Diesel im Monatsdurchschnitt 386 Millionen Euro mehr an Steuern als Benzin. Das liegt daran, dass der Anteil der Diesel-Pkw in der vergangenen Jahren enorm zugenommen hat und der Güterkraftverkehr sowieso eine Diesel-Domäne ist. Ins
gesamt wird deshalb erheblich mehr Diesel als Benzin getankt.
Quelle: BT-Drucksache 20/1741

Tanken wird ab Juni etwas günstiger – aber nur bis Ende August

Der Bundestag billigte am 19. Mai die vorübergehende Absenkung der Energiesteuer für Kraftstoffe, die zum Energie-Entlastungspaket gehört, das die Regierungskoalition am 23. März beschloss (220308). Ein entsprechender Gesetzentwurf von SPD, Grünen und FDP zur Änderung des Energiesteuerrechts wurde mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen bei Stimmenthaltung von CDU/CSU, AfD und Linke angenommen. Die Energiesteuer wird damit ab 1. Juni auf den europäischen Mindestsatz gesenkt – allerdings nur drei Monate lang, denn am 31. August läuft das Gesetz wieder aus.

Rechnerisch könnte Benzin um 35,2 Cent und Diesel um 16,7 Cent billiger werden...

Rein rechnerisch kann das nun beschlossene "Energiesteuersenkungsgesetz" den Literpreis für Benzin um 29,55 Cent und für Diesel um 14,04 Cent verbilligen. Bei Flüssiggas (LPG) sind es etwa 12,66 Cent pro Liter und bei Erdgas (CNG/LNG) etwa 6,16 Cent/kg. Da zugleich die Mehrwertsteuer auf die Gesamtsumme geringer ausfällt, ergäbe sich für Benzin sogar eine letztendliche Verbilligung um 35,2 Cent und für Diesel um 16,7 Cent. Im Vergleich zum Monat April, als Super E10 durchschnittlich 197,0 Cent und Diesel 202,4 Cent kostete, würde so eine Absenkung auf 162 bzw. 186 Cent pro Liter möglich – vorausgesetzt, dass der Rohölpreis als wichtigster Faktor des Tankstellenpreises auf dem bisherigen Niveau bleibt.

...wenn die Mineralölbranche nicht erneut ihre Margen ausweitet

Allerdings hat sich im März deutlich gezeigt, dass die Tankstellen-Preise zwar mit dem Anstieg der Rohölpreise nach oben gingen, aber deren Absinken keineswegs entsprechend nachvollzogen. So konnte die Mineralölbranche ihre Überschüsse mehr als verdoppeln (220304). Es ist deshalb zu befürchten, dass auch die jetzt beschlossene Steuersenkung nicht voll bei den Verbrauchern ankommt, sondern Industrie und Handel die Gelegenheit erneut nutzen werden, um ihre Margen über Gebühr auszuweiten. Vom Bundeskartellamt, das auf Wunsch des Bundeswirtschaftsministeriums eine Untersuchung eingeleitet hat, war in dieser Angelegenheit bisher nichts zu hören.

Auf Flüssiggas und Erdgas entfallen nur 0,3 Prozent der Energiesteuern

Nach Angaben der Bundesregierung erbringen die Energiesteuern auf Sprit bisher im Monatsdurchschnitt 2.883 MIllionen Euro. Davon entfällt mehr als die Hälfte auf Diesel (56,54 %), gefolgt von Benzin (43,15 %), Flüssiggas (0,24 %) und Erdgas (0,07 %). Durch die vorübergehende Absenkung des gesetzlichen Regelsatzes auf den europäischen Mindestsatz sinkt diese Summe um etwa ein Drittel auf 1.830 Millionen Euro. Über alle drei Monate hinweg entstehenden so dem Staat Mindereinnahmen von 3,16 Milliarden Euro.

 

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