Mai 2022

220505

ENERGIE-CHRONIK


Bundestag beschloss Neufassung des Energiesicherheitsgesetzes

Der Bundestag beschloss am 12. Mai die Neufassung des Energiesicherheitsgesetzes, die von der Bundesregierung am 25. April angekündigt wurde (220405). Am 20. Mai stimmte auch der Bundesrat zu. Das aus dem Jahr 1975 stammende Gesetz, das seinerzeit vor dem Hintergrund der ersten Ölkrise entstand, wird damit den neuen Herausforderungen angepasst, die sich durch den russischen Überfall auf die Ukraine ergeben haben. Unter anderem enthält es nun auch die Möglichkeit einer Treuhandverwaltung oder Enteignung von Unternehmen, die zur kritischen Infrastruktur gehören wie zum Beispiel die Gazprom Germania. Als diese am 4. April treuhänderisch der Bundesnetzagentur unterstellt wurde, konnte sich die Bundesregierung noch nicht auf das Energiesicherheitsgesetz berufen. Die rechtliche Begründung lieferten stattdessen diverse Machenschaften, mit denen die Gazprom gegen das Außenwirtschaftsgesetz verstieß (220403).

Notfalls können auch Preisanpassungsregeln erlassen werden

Deutschland habe sich damit für eine Zuspitzung der Lage auf den Energiemärkten weiter gewappnet, erklärte Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne). Das Gesetz gebe der Bundesregierung verschiedene Handlungsmöglichkeiten bei einer Gefährdung oder Störung der Energieversorgung. Zusätzlich biete es Rechtsgrundlagen für besondere Maßnahmen der Krisenvorsorge, die unter bestimmtem Voraussetzungen schon vorher angewendet werden können. Dazu gehöre die Treuhandverwaltung von Unternehmen der kritischen Infrastruktur, wenn diese ihren Aufgaben nicht mehr hinreichend nachkommen und dadurch eine Gefährdung der Versorgungssicherheit droht.

Zudem enthalte das Gesetz eine Regelung zur Preisanpassung entlang der gesamten Lieferkette für den Fall, dass Gaslieferungen aus einem Drittstaat ausbleiben oder drastisch gekürzt werden. Voraussetzung sei die Feststellung erheblich verminderter Gasimporte in der Alarm- oder Notfallstufe gemäß Notfallplan Gas (220405). Ziel dieser Regelungen zur Preisanpassung sei es, die Marktmechanismen und Lieferketten so lange wie möglich aufrechtzuerhalten und Kaskadeneffekte zu verhindern. So sei bei verminderten Gasimporten damit zu rechnen, das Gas am Markt deutlich teurer wird. Falls die Energieunternehmen die hohen Preise nicht bezahlen bzw. ihre Verträge nicht erfüllen können, drohten ihnen finanzielle Schieflagen bis hin zu Insolvenzen, die im weiteren Verlauf ernste Störungen im gesamten Markt verursachen, die sich entlang der Lieferketten bis zum Letztverbraucher fortpflanzen. Um dies zu vermeiden, würden Preisanpassungsregeln ausnahmsweise, zeitlich befristet und unter engen Voraussetzungen zulässig. Um die Rechte der davon betroffenen Kunden zu wahren, enthalte das Gesetz ergänzende Regelungen für ein Preisanpassungsmonitoring und Vorgaben für eine Absenkung der Preise, nachdem sich die Lage wieder normalisiert hat.

Parlament unterstreicht Notwendigkeit eines schnellen und entschiedenen Handelns

Dem Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen stimmte auch die Linke zu, während die AfD ihn ablehnte und die CDU/CSU Stimmenthaltung übte. Mit der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Klimaschutz und Energie billigte das Parlament den Text einer Entschließung, in der die Notwendigkeit eines schnellen und entschiedenen Handelns zur Erhaltung der Energiesicherheit betont wird. Da das meiste Erdgas in Deutschland zum Heizen verwendet werde, komme es bis zum Beginn der kalten Jahreszeit aller Voraussicht nach nicht zu einem Mangel an Gas. Diese Zeit müsse optimal genutzt werden, um Vorsorge für die Heizperiode zu treffen. Vor allem seien die Füllung der Gasspeicher sowie ein effizienter und sparsamer Umgang mit Gas erforderlich. Der Ausbau der Erneuerbaren Energien müsse mit dem Schwerpunkt auf Versorgungssicherheit schnell und in der Fläche vorangebracht werden. Der Bundestag begrüße es deshalb ausdrücklich, dass die Bundesregierung bereits mit vielen Maßnahmen die Abhängigkeit von russischer fossiler Energie senke und den Ausbau der Erneuerbaren beschleunigen möchte.

"Industrie kann im Ernstfall die notwendigen Einsparungen nicht allein erbringen"

Der Gebäudebereich sei zurecht geschützt und werde bei Gasmangel vorrangig beliefert, heißt es weiter. Dennoch könne die Industrie im Ernstfall nicht allein die notwendigen Einsparungen erbringen. Deutschland beziehe gegenwärtig noch immer 35 Prozent seines Gasbedarfs aus Russland. Das sei soviel wie der Gasverbrauch der ganzen Industrie. Dabei laufe der Import von Flüssiggas über ausländische Terminals schon auf Hochtouren. Ein länger andauerndes Abschalten eines größeren Teils der gasverbrauchenden Industrie sei für die Produktion von lebenswichtigen Gütern und Vorstufen dieser Güter in den Lieferketten wie auch wegen dadurch ausgelöster dauerhaften Fabrikschließungen nicht akzeptabel. Deshalb werde auch der Bereich Gebäudewärme im Ernstfall einen relevanten Beitrag zu Einsparungen leisten müssen. Zum Beispiel komme in Betracht, dass in einer für die Gasversorgung kritischen Situation eine Begrenzung der Raumtemperatur in Bürogebäuden oder auch im Homeoffice vorgeschrieben wird. Sehr hohe Priorität müsse bei der Verteilung von knappen Gasmengen die ausreichende Versorgung von Gaskraftwerken haben, um einen Stromausfall zu vermeiden.

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