Mehr Flächen für Windkraft in der Nähe von Drehfunkfeuern und
Wetter-Radaren
"Wir wollen die Abstände zu Drehfunkfeuern und Wetterradaren kurzfristig
reduzieren." So lautet neben vielen anderen Punkten ein lapidarer Satz im
Koalitionsvertrag, den SPD, Grüne und FDP im November vorigen Jahres
unterzeichneten (211101). Am 5. April teilten
die für Wirtschaft/Klima und Digitales/Verkehr zuständigen Minister Robert
Habeck (Grüne) und Volker Wissing (FDP) mit, dass sie sich über ein
umfassendes Maßnahmenpaket zur Einlösung dieses Versprechens geeinigt
haben. Laut Habeck lässt sich damit ein zusätzliches Potential von rund 5
Gigawatt Windenergieleistung erschließen. Dies entspräche fast dem
bisherigen Rekord-Zubau an Windkraft im Jahr 2017 und würde die Errichtung
von mehr als 1.000 neuen Windenergieanlagen mit einer Nennleistung
zwischen 4 und 5 Megawatt ermöglichen.
Das von den beiden Ministerien veröffentlichte gemeinsame Maßnahmenpapier
(PDF)
sieht unter anderem folgende Maßnahmen vor:
- Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr strebt in
Zusammenarbeit mit der Flugsicherung eine signifikante Verkleinerung der
Schutzbereiche um Drehfunkfeuer des Typs DVOR bis Mitte 2022 an. Basis
soll der Vorschlag sein, die Anlagenschutzbereiche um Drehfunkfeuer
dieses Typs von derzeit 15 Kilometer Radius auf 6 bis 7 Kilometer zu
reduzieren.
- Die Störobergrenze des zulässigen Winkelfehlers wird von 3,0 Grad auf
3,6 Grad angehoben.
- Mehr als 15 Drehfunkfeuer werden in den nächsten Jahren durch
Umstellung von terrestrischer auf satellitengestützte Navigation außer
Betrieb genommen.
- Acht Drehfunkfeuer des Typs CVOR werden auf die modernere Bauart DVOR
umgerüstet, die durch Windenergieanlagen deutlich weniger gestört wird.
Die Umrüstung soll bis 2025 abgeschlossen sein.
- Zur Verringerung der Toleranzgrenze beim Monitorfehler findet im
ersten Halbjahr 2022 eine Überprüfung statt, wodurch mehr Fehlerbudget
für Störungen durch Bauwerke zur Verfügung steht.
- Die überarbeitete Formel zur Berechnung der Störungen von
Drehfunkfeuern vom Typ CVOR wird bereits ab Sommer 2022 umgesetzt.
Weitere Potentiale für die Windenergienutzung an Land gibt es im Umfeld
der 17 Wetterradare, die der Deutsche Wetterdienst betreibt. Das
Maßnahmenpaket sieht hier folgende Änderungen vor:
- Der Radius für Abstände zwischen Windenergieanlagen und Wetterradar
wird von 15 auf 5 Kilometer verkleinert. In diesem Umkreis ist für
Windenergieanlagen auch keine Einzelfallprüfung im Rahmen des
Genehmigungsverfahrens erforderlich, sofern die Anlagenbetreiber
bestimmte Voraussetzungen wie die Zulieferung von Wetterdaten erfüllen.
- Es wird geprüft, wieweit die Verlagerung von Wetterradaren möglich und
sinnvoll wäre.
Links (intern)
- Ausbau der Erneuerbaren ist künftig von "überragendem öffentlichen
Interesse" (220409)
- Neue Bundesregierung will Grünstrom-Erzeugung massiv steigern und
EEG-Umlage abschaffen (211101)
Link (extern, ohne Gewähr)
- PDF
Gemeinsam für die Energiewende: Wie Windenergie an
Land und Belange von Funknavigationsanlagen und Wetterradaren
miteinander vereinbart werden, Maßnahmepapier vom 5. April 2022 (7 S.)