September 2021 |
210913 |
ENERGIE-CHRONIK |
Das vom kommunalen Energiekonzern EWE und der Telekom gegründete Gemeinschaftsunternehmen Glasfaser Nordwest behindert trotz der verfügten Auflagen den Wettbewerb. Mit dieser Begründung hob das Oberlandesgericht Düsseldorf am 22. September den 228 Seiten umfassenden Beschluss auf, mit dem das Bundeskartellamt im Januar vorigen Jahres seine Zustimmung erteilte (200115). Es gab damit einer Klage der Konkurrenten Vodafone und Deutsche Glasfaser statt. Die Ausführungen zur Begründung der Freigabe (siehe PDF) hält das Gericht für "nicht tragfähig".
Das Gemeinschaftsunternehmen will in Teilen Niedersachsens, Nordrhein-Westfalens und Bremens die bestehenden Netze der EWE für die Verlegung von Glasfaserleitungen nutzen, um bis zu 1,5 Millionen Haushalte und Unternehmen mit schnellem Internet zu versorgen. Die Glasfaserleitungen sollen dabei nicht an den Verteilerkästen enden, wie das bisher meistens der Fall ist, sondern bis zu den Endkunden verlegt werden. Mit den Arbeiten wurde bereits begonnen. Die Glasfaser Nordwest verschickte nach dem Urteil einen Brief an die betroffenen Kommunen, in dem sie versicherte, dass alle Baumaßnahmen wie geplant durchgeführt würden.
Da der Gang nach Karlsruhe nicht zugelassen wurde, müssten EWE und Telekom zunächst Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof erheben, um eine Änderung dieser Entscheidung zu erreichen. Andernfalls hätte das Bundeskartellamt fünf Monate Zeit, um seinen Freigabebeschluss den Vorgaben des Oberlandesgerichts anzupassen. Theoretisch könnte es das Gemeinschaftsunternehmen auch ganz untersagen.