November 2020 |
201113 |
ENERGIE-CHRONIK |
Die Bundesnetzagentur gab am 24. November das Ergebnis der letzten von insgesamt sechs gemeinsamen Ausschreibungen für Solar- und Windkraftanlagen bekannt, die aufgrund der von der EU-Kommission erzwungenen Aufnahme des § 39i in das Erneuerbare-Energien-Gesetz durchgeführt werden mussten. Da sich wieder kein einziger Windkraft-Bieter beteiligte, erhielten zwangsläufig nur Solarangebote den Zuschlag. Die ausgeschriebene Menge von 200.000 kW war erneut deutlich überzeichnet. Insgesamt bezuschlagte die Bundesnetzagentur 43 Gebote mit einer Leistung von 201.911 Kilowatt. Die Zuschlagswerte liegen zwischen 5,18 Cent/kWh und 5,45 Cent/kWh (Vorrunde 4,97 bis 5,61 Cent/kWh). Der durchschnittliche, mengengewichtete Zuschlagswert entspricht mit 5,33 Cent/kWh demjenigen der Vorrunde im April dieses Jahres (200511).
Bei der ersten dieser Auktionen waren noch mehrere Gebote für Windkraftanlagen eingegangen, die aber preislich nicht konkurrieren konnten und deshalb keinen Zuschlag erhielten (201015). Genauso erging es dem einzigen Windkraft-Bieter bei der zweiten Auktion (181111). Die folgenden Ausschreibungen gerieten dann zu reinen Solar-Auktionen.
Die gemeinsamen Ausschreibungen für Wind- und Solaranlagen wurden mit dem EEG 2017 verpflichtend eingeführt. Sie waren eine der Vorgaben, von denen die EU-Kommission die beihilferechtliche Genehmigung des Gesetzes abhängig machte. Die Kommission berief sich dabei auf die 2014 in Kraft getretenen "Leitlinien für staatliche Umweltschutz- und Energiebeihilfen 2014 - 2020". Diese sehen Ausschreibungen für jeweils eine bestimmte Technologie nur noch als Ausnahme vor, die begründet werden muss, um aus Brüssel die beihilferechtliche Genehmigung zu erhalten (siehe Hintergrund, April 2018). Die realitätsfremde Vorschrift kam unter dem deutschen EU-Energiekommissar Günther Oettinger zustande, der auch sonst von seinem Fachbereich nicht viel verstand (101104).
Als zusätzliche Konzession an die EU-Richtlinie erweiterte die Bundesregierung damals das EEG um den § 39j, der die Bundesnetzagentur zur Durchführung von "Innovationsausschreibungen für erneuerbare Energien" verpflichtet. Die erste dieser Ausschreibungen fand zum 1. September dieses Jahres statt. Auch hier ergab die technologieneutrale Ausschreibung eine absolute Dominanz von Solarprojekten, die mit Speichern oder anderen "innovativen" Zutaten kombiniert werden (201015).