September 2020

200914

ENERGIE-CHRONIK


Gericht untersagt irreführende Werbung mit "grünem Regionalstrom"

Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht hat am 3. September dem Stromanbieter "Nordgröön" untersagt, in seiner Werbung weiterhin den Eindruck zu erwecken, er beliefere die Kunden auf direktem Wege mit "grünem Regionalstrom" aus Erneuerbaren-Anlagen der näheren Umgebung. Unter anderem ging es um die Werbeaussage: "Sauberer Strom aus der Nachbarschaft: Ob aus Wind, Sonne oder Biomasse – wir vernetzen dich mit dem Strom, der in deiner Nähe erzeugt wird. Direkt vom Anlagenbetreiber in deine Steckdose: So bekommst du 100% saubere Energie." Geklagt hatte die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e.V., zu deren rund 2000 Mitgliedern auch Unternehmen und Organisationen der Energiewirtschaft gehören. (Az. 6 U 16/19)

Landgericht unterstellte, dass Verbraucher sich nicht täuschen lassen würden

Der Rechtsstreit begann vor zwei Jahren, als die Frankfurter Wettbewerbszentrale nach erfolgloser Abmahnung eine Unterlassungsklage gegen "Nordgröön" anstrengte. Das Landgericht Flensburg wies diese Klage im Februar 2019 ab, weil die beanstandete Werbung "keine unwahre oder sonstige zur Täuschung geeignete Angabe über die geographische oder betriebliche Herkunft des Stroms" enthalte. Der Einzelrichter unterstellte, dass die große Mehrheit des Publikums hinreichend mit Physik und Grundlagen der Stromversorgung vertraut sei, um derartige Sprüche nicht falsch zu verstehen. Es gebe auch keine Anhaltspunke dafür, dass dies bei mindestens einem Viertel der Angesprochenen anders sei und diese tatsächlich glauben würden, auf direktem Wege mit Strom aus einer bestimmten EE-Anlage versorgt zu werden. Deshalb könnten sich derartige Werbeversprechen immer nur darauf beziehen, dass die angebotene Strommenge aus regenerativen Energien zwar an anderer Stelle zu hundert Prozent ins allgemeine Netz eingespeist werde, der Abnehmer aber faktisch weiterhin den üblichen Strom-Mix aus der Steckdose beziehe. Das Landgericht sah ferner keine Anhaltspunkte dafür, dass Nordgröön mit seiner Werbung für "grünen Regionalstrom" gegen die Bestimmungen für "Regionalnachweise" nach § 79a EEG verstoßen haben könnte.

Formulierungen wie "direkt vom Anlagenbetreiber in deine Steckdose" sind eindeutig falsch und irreführend

Das Oberlandesgericht gab dagegen der Berufung gegen dieses Urteil weitgehend statt und ließ auch keine Revision zu. Die beanstandete Werbung erwecke durchaus den irreführenden Eindruck, dass der gelieferte Strom "unmittelbar und 'rein' aus der Anlage des Betreibers stamme". Insbesondere sei die Formulierung "direkt vom Anlagenbetreiber in deine Steckdose" objektiv falsch. Ähnliches gelte für Formulierungen wie "Produkt aus der Nachbarschaft", "Energie von einem Lieferanten in deiner Nähe" oder "geschlossenes Kreislaufsystem vor Ort". Die Verwendung des Begriffs "Regionalstrom" könne zwar nicht untersagt werden, soweit die Entfernung zwischen Erzeuger und Verbraucher nicht mehr als die etwa 50 Kilometer betrage, welche die EEG-Regelung für "Regionalnachweise" vorsieht (190203). Dies spiele hier aber insoweit keine Rolle, als die tatsächlichen Distanzen weit über diesen Radius hinausgingen: So habe eine Stichprobe für den Ort Bad Aibling in Bayern ergeben, dass als Vertragspartner zwei Windkraftanlagen in Norddeutschland vorgeschlagen wurden, die 738 bzw. 792 Kilometer entfernt waren.

Reine Vertragskonstruktion sollte "geschlossenes Kreislaufsystem vor Ort" belegen

Die 2012 gegründete Nordgröön Energie GmbH hat sich vor drei Jahren via "energate" (15.8.17) als Direktvermarkter vorgestellt, der den Betreibern von EEG-Anlagen erstmalig die direkte Belieferung von Haushalts- und Gewerbekunden mit "randscharfem Regionalstrom" ermögliche. An der dafür erforderlichen Apparatur habe man zwei Jahre getüftelt und sogar "siebenstellige Beträge investiert". Den Erzeugern empfahl sich das Unternehmen in ähnlich schlichter Weise wie den Verbrauchern folgendermaßen:

"Mit unserem Regionalstrom schaffen wir tatsächlich ein geschlossenes Kreislaufsystem vor Ort, in dem wir deine Anlage direkt mit Verbrauchern in der Region verbinden. Das Verfahren dahinter ist dank der vielen Gesetze recht kompliziert, wichtig ist für dich nur, dass wir uns darum kümmern und als Dienstleister die Marktrolle des „Lieferanten“ übernehmen. Die Verträge bestehen allerdings direkt zwischen dir und den Abnehmern. So steht von der Erzeugung bis zum Verbrauch die Region im Mittelpunkt."

Offenbar glaubte die Firma Nordgröön, die physikalische Unmöglichkeit einer Direktbelieferung über das Netz durch eine juristische Konstruktion ersetzen zu können, bei der sie formal nur als Vermittler von Stromverträgen auftritt, die direkt zwischen Erzeugern und Verbrauchern abgeschlossen werden – übrigens ganz ähnlich wie bei dem Geschäftsmodell "Enyway", das der einstige Lichtblick-Gründer Heiko von Tschischwitz im November 2017 vorstellte (171111). Ermutigt werden solche Spekulationen auf die Unwissenheit des Publikums über stromwirtschaftliche Zusammenhänge sicher auch durch den Unfug der "Ökostrom"-Zertifikate, der vor elf Jahren mit der EU-Richtlinie 2009/28/EG den Segen der Brüsseler Kommission erhielt und seitdem die Aufhübschung riesiger Mengen von Kohle- oder Atomstrom zu angeblichem Strom aus erneuerbaren Energien ermöglicht (siehe Hintergrund, Dezember 2013).

 

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