Oktober 2018

181008

ENERGIE-CHRONIK


 



Vorerst sind bei beiden Netzbetreiber-Konsortien die Pläne noch sehr vage. Anscheinend geht es ihnen erst einmal darum, die rechtlich-politischen Voraussetzungen zu klären. Den Anfang machten im Juni der Übertragungsnetzbetreiber Amprion und der Gasfernleitungsbetreiber Open Grid Europe (OGE), indem sie das Projekt einer Strom-zu-Gas-Anlage im Leistungsbereich von 50 bis 100 MW vorstellten. Das Foto zeigt v.r.n.l. den technischen Geschäftsführer von Amprion, Klaus Kleinekorte, den kaufmännischen Geschäftsführer von Amprion, Hans-Jürgen Brick, und den Geschäftsführer der OGE-Muttergesellschaft Vier Gas Transport GmbH, Stephan Kamphues.
Foto: Open Grid Europe

Netzbetreiber planen Großanlagen für Umwandlung von Strom zu Gas

Insgesamt fünf Betreiber von Strom- und Gastransportnetzen haben sich in zwei Konsortien zusammengetan, um die Umwandlung von Strom zu Gas in Form von Wasserstoff oder Methan voranzubringen. Beide Projekte sollen alle bisherigen Vorhaben auf diesem Gebiet übertreffen. Am 16. Oktober präsentierte der Übertragungsnetzbetreiber TenneT mit den beiden Fernleitungsbetreibern Gasunie Deutschland und Thyssengas die Pläne für eine Elektrolyse-Anlage mit einer Anschlussleistung von 100 Megawatt. Am 20. Juni hatten der Übertragungsnetzbetreiber Amprion und der Gasfernleitungsbetreiber Open Grid Europe (OGE) mitgeteilt, dass sie mit einer ähnlichen Anlage in den Bereich von 50 bis 100 MW vorstoßen möchten.

Strom-zu-Gas-Technik könnte Hauptproblem der Energiewende lösen

Die großtechnische Anwendung des Strom-zu-Gas-Verfahrens würde das Hauptproblem der Energiewende lösen, das sich aus der fluktuierenden Einspeisung von Wind- und Solaranlagen ergibt. Es würde damit möglich, die Erzeugung vom Verbrauch zu entkoppeln und den Strom gewissermaßen zu speichern. Hinzu könnte das Gasnetz teilweise Funktionen des Stromnetzes übernehmen und dieses dadurch entlasten. Als weiterer Beitrag zur "Sektorenkopplung" bei der Energiewende ließe sich Wasserstoff, der mit regenerativem Strom erzeugt wird, für Brennstoffzellen-Autos oder abgasfreie Verbrennungsmotoren verwenden. Die energetischen Verluste, die bei der Strom-zu-Gas-Technik bzw. der Rückverstromung des erzeugten Gases entstehen, sind bei der Verwendung von regenerativ erzeugtem Strom zu verschmerzen, da die "Brennstoffe" Wind und Sonne nichts kosten.

Zuerst müssen rechtliche Voraussetzungen geklärt werden

Beide Projekte wurde bisher nur in sehr allgemeiner Form vorgestellt. Offenbar geht es den Beteiligten zunächst mal darum, die rechtlichen und politischen Voraussetzungen zu testen. Zum Beispiel ist den Transportnetzbetreibern durch EU-Recht und die darauf basierende nationale Gesetzgebung die Beteiligung an Erzeugungsanlagen untersagt. Die "Netzstabilitätsanlagen", die im Juni 2016 mit dem § 13k in das Energiewirtschaftsgesetz eingefügt wurden, hätten den mit Strom-zu-Gas-Anlagen verfolgten Zweck der Stromspeicherung vermutlich abdecken können. Sie mußten aber auf Verlangen der EU-Kommission wieder gestrichen und durch einen abgeschwächten Passus über "besondere technische Betriebsmittel" ersetzt werden (siehe 170604 und Hintergrund, Februar 2018).

 

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