August 2018 |
180807 |
ENERGIE-CHRONIK |
Am häufigsten wurde die fehlerhafte Berechnung des Warmwasseranteils beanstandet. Gegenüber einer vorangegangenen Studie, die Abrechnungen aus den Jahren 2000 bis 2010 untersuchte, ist die Zahl fehlerhafter Heizkostenabrechnungen leicht gestiegen. |
Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz hat 1.046 Heizkostenabrechnungen aus den Jahren 2011 bis 2017 geprüft. Dabei erwiesen sich 69 Prozent der untersuchten Abrechnungen als eindeutig fehlerhaft (37 Prozent) oder klärungsbedürftig (32 Prozent). Nur rund ein Drittel waren ohne erkennbare Fehler. Bei einer vorangegangenen Prüfung von 648 Abrechnungen aus den Jahren 2000 bis 2010 waren 47 Prozent eindeutig fehlerhaft und 17 Prozent klärungsbedürftig gewesen. Die Zahl der unkorrekten Abrechnungen ist somit gestiegen, obwohl die Wohnungseigentümer die Abrechnungen in aller Regel nicht selber vornehmen, sondern auf Kosten der Mieter an professionelle Messdienstleister delegieren. Dies ergibt sich aus der Studie "Fehler in Heizkostenrechnungen", die der noch in Aufbau befindliche "Marktwächter Energie" der deutschen Verbraucherzentralen (170201) am 22. August veröffentlichte (siehe PDF).
Das Ergebnis ist allerdings insofern auch für Rheinland-Pfalz nicht repräsentativ, als die Verbraucherzentrale zu 80 Prozent solche Abrechnungen untersuchte, die ihr von Mietern mit der Bitte um Überprüfung zugeschickt wurden. Das restliche Fünftel stammte aus dem gesamten Bundesgebiet und wurde vom Bund der Energieverbraucher e.V. zur Verfügung gestellt. Anlass für die Bitte um Überprüfung waren meistens gestiegene Heizungskosten oder andere Punkte, die den Mietern nicht nachvollziehbar erschienen.
Die Studie des "Marktwächters Energie" vergleicht deshalb die Ergebnisse der Mainzer Untersuchung mit einer ähnlichen Überprüfung, welche die Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern an 329 Heizkostenabrechnungen aus den Jahren 2014 bis 2017 vorgenommen hat. Dabei waren 57 Prozent der Abrechnungen entweder fehlerhaft oder klärungsbedürftig und nur 43 Prozent ohne erkennbare Fehler. Da die marktbeherrschenden Heizkosten-Ableser bundesweit tätig sind (180713), dürften beide Ergebnisse auch für andere Bundesländer repräsentativ sein, wenn Mieter dort an der Korrektheit der Heizkosten-Abrechnung zweifeln und um Überprüfung bitten.
"Die verbrauchsabhängige Abrechnung sensibilisiert den Verbraucher für den eigenen Energieverbrauch und regt zum Sparen an", heisst es in der Studie zusammenfassend. "Erfassung und Abrechnung müssen allerdings den gesetzlichen Vorgaben und den tatsächlichen Gegebenheiten sowie dem Verbrauch folgen, damit die verbrauchsabhängige Messung und Abrechnung nicht an Akzeptanz in der Bevölkerung verliert." Unter anderem müssen deshalb von den Messdienstleistern verlangt werden, die Eigentümer auf offensichtliche Fehler und mangelnde Plausibilität der Daten hinzuweisen. Der eigentliche Schwachpunkt bei der Heizkostenabrechnung sind nämlich nicht die Verbrauchsdaten, die von den Messdienstleistern abgelesen und elektronisch verarbeitet werden, sondern andere Angaben, für deren Richtigkeit der Auftraggeber sorgen muss. Zum Beispiel dürfen die Gesamtkosten höchstens zu siebzig Prozent verbrauchsabhängig umgelegt werden. Wenn solche Basis-Angaben nicht stimmen, wird das Ergebnis immer falsch sein, auch wenn der Messdienstleister richtig abgelesen hat und die Verbrauchswerte scheinbar exakt in Euro und Cent umrechnet.