Dezember 2017 |
171210 |
ENERGIE-CHRONIK |
Die Energie Baden-Württemberg (EnBW) darf ihre Beteiligung an der MVV Energie AG auf 28,76 Prozent erhöhen. Das Bundeskartellamt erlaubte ihr am 14. Dezember den Erwerb von weiteren 6,28 Prozent der Anteile, die bisher dem französischen Energiekonzern Engie (vormals GDF Suez) gehörten (170312).
Die Stadt Mannheim hatte sich gegen diesen Handel gewehrt, weil die EnBW damit eine Sperrminorität an dem Mannheimer Kommunalkonzern erhält. Dadurch werde die Handlungsfreiheit der MVV künftig beschränkt. Zudem sei der Weiterverkauf an aggressive Finanzinvestoren zu befürchten (170908). Nach Ansicht des Bundeskartellamts beschert die Sperrminorität der EnBW aber keinen hinreichend großen Einfluß, um den Kauf des Engie-Aktienpakets zu untersagen. Die MVV werde weiterhin allein von der Stadt Mannheim kontrolliert.
Bei der Energieversorgung würden beide Unternehmen in keinem der betroffenen Märkte eine bedenkliche Position erreichen, begründete die Behörde ihre Entscheidung. Auch im Bereich der regionalen Entsorgungsmärkte sei nach eingehender Prüfung keine Behinderung des Wettbewerbs zu erkennen gewesen. Gegen das Entstehen von Marktbeherrschung sprächen insbesondere die satzungsgemäße Beschränkung der Vetorechte der EnBW auf den unabdingbaren gesetzlichen Aktionärsschutz und das Fehlen weitergehender Unternehmensverflechtungen. Von einem hinreichenden Einfluß der EnBW auf die von der Stadt Mannheim allein kontrollierte MVV könne daher nicht ausgegangen werden.
Die EnBW ist seit 13 Jahren Miteigentümer der MVV. Sie erwarb damals die 15-prozentige Beteiligung der Ruhrgas (001109), die Mitte 2003 im E.ON-Konzern aufging. Die Option auf dieses Paket war der EnBW von E.ON für ihr Stillhalten bei der Übernahme der Ruhrgas versprochen worden. Sie gehörte zum geheimen Teil der Absprachen, deren Umfang nie völlig geklärt werden konnte (030607), und war erst im Juli 2004 bekanntgeworden (040709).
Auch damals hatte die Stadt Mannheim vergebens gehofft, den Einstieg der EnBW mit Hilfe des Bundeskartellamts verhindern zu können (040911). Immerhin verband die Behörde aber ihre Genehmigung mit Auflagen: Die EnBW mußte zusichern, keinen unternehmerischen Einfluß auf die MVV Energie AG auszuüben, keine weiteren MVV-Anteile aus dem Streubesitz zu erwerben und auf einen Sitz im Aufsichtsrat zu verzichten. Acht Jahre später hielt sich die EnBW freilich nicht mehr an diese Zusage, sondern erhöhte ihre Beteiligung heimlich auf 22,5 Prozent (120308) .