Juni 2017

170605

ENERGIE-CHRONIK


Förderzuschlag für Solarstrom sinkt bei zweiter Ausschreibung auf 5,66 Cent/kWh

In der zweiten Ausschreibung für Solarstromanlagen, die gemäß § 28 Abs. 2 EEG von der Bundesnetzagentur zum 1. Juni durchgeführt wurde, ist der durchschnittliche Förderbedarf weiter gesunken: Während er bei der ersten Ausschreibung noch 6,58 Cent pro Kilowattstunde betragen hatte (170207), sank er nun auf 5,66 Cent/kWh. Das Ausschreibungsvolumen betrug wiederum 200 MW.

Neu im Angebot: Freiflächen in benachteiligten Gebieten

Den neuen Rekord bei der Minimalisierung des Förderzuschlags erklärte die Bundesnetzagentur damit, daß im Unterschied zur Vorrunde erstmals auch Gebote für Anlagen auf Acker- und Grünflächen in benachteiligten Gebieten gemäß § 37c EEG abgegeben werden konnten. Von den 133 Geboten, die für die Juni-Ausschreibungsrunde eingingen, bezogen sich 52 auf solche Flächen. Sie befinden sich in Bayern und Baden-Württemberg, da bisher nur diese beiden Bundesländer den erwähnten Paragraphen angewendet und entsprechende Verordnungen erlassen haben.

Von insgesamt 32 Zuschlägen entfielen 18 auf Projekte in Bayern

Insgesamt wurden Projekte mit einem Volumen von 646 Megawatt geboten. Das Ausschreibungsvolumen von 200 MW war damit erneut mehrfach überzeichnet. Den Zuschlag erhielten 32 Gebote von 22 Firmen. Dabei bezogen sich 19 der Gebote mit einem Umfang von 124 Megawatt auf Acker- und Grünlandflächen in benachteiligten Gebieten. Nicht weniger als 18 dieser Gebote entfielen auf Projekte in Bayern, nur eines auf ein Projekt in Baden-Württemberg. Die übrigen Zuschläge betrafen Vorhaben in Brandenburg (7), Sachsen (3), Mecklenburg-Vorpommern (2) und Sachsen-Anhalt (1).

 

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