Oktober 2016 |
161004 |
ENERGIE-CHRONIK |
Die Bundesnetzagentur hat die im Juli angekündigte Senkung der Eigenkapitalverzinsung für Strom- und Gasnetzbetreiber (160709) ohne Abstriche verwirklicht. Wie sie am 12. Oktober bekanntgab, beträgt der Eigenkapitalzinssatz für Neuanlagen künftig 6,91 Prozent anstelle von 9,05 Prozent. Für Altanlagen sinkt der Zinssatz von 7,14 Prozent auf 5,12 Prozent. Der Eigenkapitalzinssatz ergibt sich aus einem Basiszinssatz, der sich am 10-Jahres-Durchschnitt risikoloser Kapitalanlagen orientiert, und einem sogenannten Wagniszuschlag, der das unternehmerische Risiko abbilden soll. Der Basiszinssatz wurde von 3,8 Prozent auf 2,49 Prozent abgesenkt, der Wagniszuschlag wurde auf 3,15 Prozent festgelegt.
Die neuen Zinssätze gelten ab der nächsten Regulierungsperiode. Diese beginnt für die Gasnetzbetreiber im Jahr 2018, für die Stromnetzbetreiber im Jahr 2019. Die Senkung der Eigenkapitalverzinsung wird sich dann entlastend auf die Netzentgelte auswirken. Dennoch dürfte dieser Bestandteil der Stromrechnung in den kommenden Jahren stark ansteigen, weil die Kosten zur Systemstabilisierung explodiert sind (160901) und der Bau der geplanten HGÜ-Verbindungen zwischen dem Norden und dem Süden Deutschlands (160903) immense finanzielle Belastungen mit sich bringen wird.
Die Netzbetreiber hatten über die angekündigte Senkung der Eigenkapitalverzinsung erwartungsgemäß lamentiert. Der Branchenverband BDEW verlangte eine Reduzierung der vorgesehenen Abstriche um mindestens die Hälfte. Andernfalls könne es zu Verzögerungen beim Netzausbau kommen, weil potentielle Kapitalgeber von der Verringerung der Renditen abgeschreckt würden. Amprion-Chef Hans-Jürgen Brück sah sogar einen Zusammenhang mit der geplanten Erhöhung der EEG-Umlage und unterstellte der Behörde, sie wolle diese Mehrbelastung durch eine Senkung der Netzentgelte ausgleichen (160806). Auch jetzt wiederholten BDEW und der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) diese Argumentation und meinten, daß die festgelegten Eigenkapital-Zinssätze "niedriger als in den meisten anderen Ländern der EU" seien.
"Ein Vergleich mit jüngeren Entscheidungen europäischer Regulierungsbehörden zeigt, daß die ermittelte Bandbreite für den Eigenkapitalzinssatz dem internationalen Niveau entspricht", bekräftigte demgegenüber die Bundesnetzagentur. Die Festlegung der Zinssätze spiegele die seit längerem niedrigen Zinsen an den Kapitalmärkten wider. Diese Entwicklung müsse im Interesse der Verbraucher berücksichtigt werden. Trotz der notwendigen Absenkung blieben die Zinssätze weiterhin so attraktiv, daß die Netzbetreiber die großen Investitionen der Energiewende stemmen könnten. Falls sich der Kapitalmarkt wider Erwarten drehen und ein Zinsanstieg Investitionen in erheblichem Maße und flächendeckend erschweren sollte, könne die Behörde noch immer nachsteuern und die Festlegung anpassen.