August 2016

160806

ENERGIE-CHRONIK


Netzbetreiber halten geplante Abstriche an der Eigenkapitalverzinsung für zu hoch

Die geplante Senkung der Eigenkapitalzinssätze, welche die Bundesnetzagentur bisher den Betreibern von Strom- und Gasnetzen zugesteht (160709), stößt bei den Betroffenen erwartungsgemäß auf Protest. Die Branchenlobby will zumindest Abstriche an den Abstrichen erreichen. Sie behauptet, daß eine Absenkung der bisherigen Renditen keine nennenswerte Verringerung der Netzentgelte bewirken, aber die Kapitalbeschaffung für den notwendigen Netzausbau gefährden und so zu einer deutlichen Kostensteigerung führen werde.

BDEW will "mindestens einen Prozentpunkt" mehr

Nach Berechnungen des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) würde die beabsichtigte Absenkung des bisherigen Zinssatzes für Neuinvestitionen von 9,05 auf 6,91 Prozent den Durchschnittshaushalt mit einem Stromverbrauch von jährlich 3.500 Kilowattstunden nur um 5,30 Euro entlasten. Dagegen könne es zu Verzögerungen beim Netzausbau kommen, weil die Verringerung der Renditen potentielle Kapitalgeber von Investitionen in die Netze abschreckt und nach anderen Investitionsmöglichkeiten Ausschau halten läßt.

"Sachgerecht wäre ein um mindestens einen Prozentpunkt höherer Eigenkapitalzinssatz", erklärte am 18. August der seit Mai amtierende neue BDEW-Chef Stefan Kapferer (160115). Die von der Bundesnetzagentur geplante Absenkung bedeute einen Zinssatz von 5,64 Prozent nach Steuern. Dieser würde "zu den niedrigsten in ganz Europa gehören". Zum Beispiel seien die von den Regulierungsbehörden verfügten Zinssätze in Norwegen, Finnland, Luxemburg und der Schweiz aktuell höher. Außerdem seien infolge der Finanzmarktkrise die Risiken der Finanzierung deutlich gestiegen, was die Bundesnetzagentur aber nur im Bereich der Telekommunikation anerkenne und entsprechend berücksichtige.

Amprion-Chef stellt Zusammenhang mit der EEG-Umlage her

In ähnlicher Weise argumentierte via FAZ (19.8.) der Chef des Übertragungsnetzbetreibers Amprion, Hans-Jürgen Brick. Zudem äußerte er den Verdacht, daß hinter den beabsichtigten Absenkungen der Eigenkapitalverzinsung der politische Wunsch stehe, die bereits absehbare Erhöhung der EEG-Umlage ab 2017 auf mehr als 7 Cent/kWh (160703) durch eine Senkung der Netzentgelte auszugleichen. Es sei jedoch durchaus möglich, den Anstieg der EEG-Umlage durch eine Absenkung der sogenannten Liquiditätszulage auf 6,8 bis 6,9 Cent/kWh zu begrenzen. Dieser Puffer zum Ausgleich von Schwankungen auf dem EEG-Konto werde gegenwärtig mit zehn Prozent angesetzt, könne aber durchaus auf die Hälfte reduziert werden.

Wird durch Kürzung der Liquiditätszulage der Anstieg der EEG-Umlage gebremst?

Brick wollte indessen nicht bestätigen, daß sich die vier Übertragungsnetzbetreiber bereits auf diese Vorgehensweise geeinigt hätten. Das könnte auch so verstanden werden, daß sie mit einer Erhöhung der EEG-Umlage auf über 7 Cent/kWh im Wahlkampfjahr 2017 drohen, falls es bei der geplanten Absenkung der Eigenkapitalverzinsung bleibt.

In wenigen Wochen wird man es genauer wissen: Nach § 5 der Ausgleichsmechanismusverordnung (AuslMechV) haben die Übertragungsnetzbetreiber die Höhe der EEG-Umlage für das folgende Kalenderjahr jeweils bis zum 15. Oktober des Vorjahres zu veröffentlichen.

 

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