Mai 2015 |
150508 |
ENERGIE-CHRONIK |
Die chinesischen Exporteure von Solarzellen halten die Mengen- und Preisbeschränkungen nicht ein, zu denen sie sich gegenüber der EU-Kommission verpflichtet haben. Die europäischen Hersteller von Solarzellen haben deshalb in Brüssel eine Antiumgehungs-Untersuchung der Importe aus Taiwan und Malaysia beantragt. Außerdem wollen sie eine Verlängerung der Antidumping-Zölle für solche chinesischen Importe erreichen, die nicht unter die mit der EU vereinbarte Selbstbeschränkung fallen.
Die EU-Kommission hatte im Juni 2013 die Einführung vorläufiger Antidumping-Zölle auf Importe von Solarmodulen aus China beschlossen, weil die chinesische Unternehmen ihre Produkte in Europa deutlich unter dem normalen Marktwert verkauften, was zahlreiche europäische Hersteller zur Geschäftsaufgabe zwang (130613). Sie stimmte dann aber kurz darauf einem Angebot der chinesischen Hersteller zu, ihre Ausfuhren in die EU auf jährlich sieben Gigawatt Nennleistung zu beschränken und einen Mindestpreis von 56 Cent je Watt nicht zu unterschreiten, sofern die Strafzölle nicht angewendet werden (130807).
Anfang Dezember 2013 beschloß die Kommission endgültig die Einführung eines Antidumping-Zolls auf chinesische Solarzellen-Importe, die nicht unter diese Vereinbarung fallen. Wie sie jedoch am 24. April dieses Jahres mitteilte, würde diese Maßnahme zum 7. Dezember 2015 außer Kraft gesetzt, falls die betroffenen Hersteller der EU keinen schriftlichen Antrag auf Überprüfung stellen. Der Antrag müsse ausreichende Beweise dafür enthalten, daß das Dumping und die Schädigung im Falle des Außerkrafttretens der Maßnahmen wahrscheinlich anhalten oder erneut auftreten würden.
Der Verband "Pro Sun" beklagte daraufhin, daß bis zu 30 Prozent der chinesischen Solarimporte am Zoll vorbeigeschleust würden, indem der Versand nach Europa über Drittländer wie Taiwan und Malaysia erfolgt. "Der europäischen Industrie ist damit bereits massiver Schaden zugefügt worden, ganz zu schweigen von den Einnahmeausfällen der EU und ihrer Mitgliedsstaaten", erklärte der Verbandspräsident Milan Nitzschke, der zugleich Sprecher der SolarWorld AG ist, welche die Antiumgehungs-Untersuchung formal beantragt hat. Falls die Solarzellen tatsächlich nicht in Taiwan und Malaysia hergestellt wurden, könnten diese Länder ebenfalls mit Antidumpingzöllen belegt werden.
Die Umgehung über Drittstaaten sei jedoch nicht das einzige Mittel, den europäischen Zoll zu betrügen, hieß es in der "Pro Sun"-Mitteilung vom 29. April weiter. So würde der mit der EU-Kommission vereinbarten Mindestpreis von den chinesischen Exporteuren oft nur auf dem Papier eingehalten. Über heimlich getätigte Rückzahlungen würde der Mindestpreis unterschritten, um Wettbewerber auszustechen. Die EU-Kommission plane deshalb, drei der größten chinesischen Hersteller aus der Mindestpreisregelung auszuschließen. Der Verband "Pro Sun" werde eine Verlängerung der Antidumping-Zölle fristgerecht beantragen.