Dezember 2014 |
141208 |
ENERGIE-CHRONIK |
Als dritter KKW-Betreiber macht nun auch die Energie Baden-Württemberg (EnBW) Schadenersatzansprüche geltend, weil die schwarz-gelbe Bundesregierung im März 2011 die vorläufige Abschaltung der acht ältesten Kernkraftwerke verfügte (110302). Sie korrigiert damit einen Beschluß vom April 2011, als Vorstand und Aufsichtsrat entschieden, keine Rechtsmittel einzulegen, weil die "kurzfristigen wirtschaftlichen Nachteile" von geringerem Gewicht seien als "der langfristige Erhalt der Kundenbeziehungen und die Akzeptanz des Unternehmens in der Gesellschaft und bei politischen Entscheidungsträgern" (110403).
Zunächst hatte nur der RWE-Konzern gegen das sogenannte Moratorium geklagt und Schadenersatz vom Land Hessen verlangt, nachdem das Bundesverwaltungsgericht feststellte, daß die Abschaltung des Blocks A im Kernkraftwerk Biblis im März 2011 ohne ausreichende Rechtsgrundlage erfolgte (140110). Die erfolgreiche Klage von RWE hatte dann den E.ON-Konzern veranlaßt, seinerseits wegen der Abschaltung der Kernkraftwerke Unterweser in Niedersachsen und Isar 1 in Bayern vor Gericht zu ziehen (141002).
Die Forderungen nach Schadenersatz beruhen auf der fehlenden rechtlichen Grundlage des "Moratoriums", das auf drei Monate befristet war. Erst mit dem Inkrafttreten des neuen Atomgesetzes am 6. August 2011 wurde die Abschaltung der acht ältesten Kernkraftwerke auf eine tragfähige rechtliche Grundlage gestellt. Die EnBW mußte damals die Kernkraftwerke Neckarwestheim 1 und Philippsburg 1 vom Netz nehmen. Betroffen waren außerdem die Vattenfall-Kernkraftwerke Brunsbüttel und Krümmel. Letztere standen allerdings schon seit Jahren still, weshalb Vattenfall aus der Abschaltungs-Verfügung keine Ansprüche ableiten kann.
Die EnBW-Klage wurde am 23. Dezember beim Landgericht Bonn eingereicht, um die Verjährungsfrist für Schadenersatzforderungen zu stoppen, die sonst zum Jahresende abgelaufen wäre. Sie richtet sich sowohl gegen die Bundesregierung als auch gegen die Landesregierung, da die damalige Bundesregierung ihren Abschaltungsbeschluß über die unionsregierten Länder Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein exekutieren ließ .
Die EnBW begründete die Korrektur ihres früheren Beschlusses insbesondere mit "aktienrechtlichen Verpflichtungen im Interesse der Aktionäre". Sie verklagt sich jedoch gewissermaßen selbst, denn sie gehört zu 46,75 Prozent dem Land Baden-Württemberg. Der Rest der Aktien befindet sich über kommunale Eigentümer ebenfalls im Besitz der öffentlichen Hand.
Anscheinend will die EnBW erst einmal abwarten, wie die von RWE und E.ON angestrengten Prozesse verlaufen. "Die bereits rechtshängigen Verfahren in gleicher Sache werden wesentliche Erkenntnisse liefern und eine verfahrensökonomische Abwicklung unterstützen", hieß es in der Pressemitteilung. Der Schaden, der ihr durch die rechtswidrige Abschaltung der Kernkraftwerke Neckarwestheim 1 und Philippsburg 1 entstanden sei, liege "in der Bandbreite eines niedrigen dreistelligen Millionenbetrags".