Juli 2014

140704

ENERGIE-CHRONIK


EU-Kommission akzeptiert das neue EEG

Die EU-Kommission hat ihre Einwände gegen das neugefaßte Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) weitgehend fallengelassen. Wie sie am 23. Juli mitteilte, ist sie zu dem Ergebnis gelangt, daß das EEG 2014 mit dem EU-Beihilferecht in Einklang steht und "zur Verwirklichung der umwelt- und energiepolitischen Ziele der EU beitragen wird, ohne den Wettbewerb im Binnenmarkt übermäßig zu verfälschen". Damit kann das Gesetz wie geplant am 1. August 2014 in Kraft treten (140601).

Es bleibt allerdings bei dem im Dezember 2013 eingeleiteten Beihilfeverfahren, das die "Besondere Ausgleichsregelung" im alten EEG beanstandet (131202). Noch nicht genehmigt ist außerdem die Besondere Ausgleichsregelung für Schienenbahnen in § 65 des neuen EEG. Wie das Bundeswirtschaftsministerium am 23. Juli mitteilte, will die Kommission in beiden Fällen nach der Sommerpause eine Entscheidung treffen.

Bundesregierung machte insgeheim etliche Zugeständnisse

Nicht erwähnt werden in den offiziellen Mitteilungen aus Brüssel und Berlin etliche Zugeständnisse, mit denen die Bundesregierung den Forderungen der EU-Kommission entgegenkam. Laut "Frankfurter Allgemeine" (10.7.) gehört dazu die Zusicherung, die Großverbraucher-Rabatte bei der EEG-Umlage, wie sie aufgrund des alten EEG für die Jahre 2013 und 2014 gewährt wurden, rückwirkend anhand der schärferen Regelungen im neuen EEG zu überprüfen. Dadurch müßten rund 350 Unternehmen mit Nachzahlungen von 30 Millionen Euro rechnen; die insgesamt 5,1 Milliarden Euro betragende Gesamtsumme der Vergünstigungen für die Großstromverbraucher (140204) würde freilich nur um 0,6 Prozent geschmälert. Ferner wird die Bundesregierung für das beanstandete "Grünstromprivileg" in § 37 des alten EEG eine Art Buße in Höhe von 50 Millionen Euro zahlen, die zweckgebunden in ein europäisches Energieinfrastrukturprojekt fließt. Außerdem will sie die Brüsseler Forderung, die deutsche EEG-Förderung für ausländische Anlagenbetreiber zu öffnen (140602), zumindest ansatzweise erfüllen, indem die ab 2017 stattfindenden Ausschreibungen von EEG-Projekten auch ausländische Bewerber in einem bestimmten Umfang miteinbeziehen (140601).

Noch am 3. Juli hatte Wettbewerbskommissar Joaquin Almunia vor Journalisten in Brüssel angekündigt, daß die Kommission das neue EEG in der vorliegenden Form nicht genehmigen werde. Das vor zwei Tagen ergangene Urteil des Europäischen Gerichtshofs zum Vorrang der Erneuerbaren-Förderung (140705) – das sicher auch in Brüssel beeindruckt hat – tat er mit der Bemerkung ab, daß es auf das deutsche Fördermodell nicht übertragbar sei. Außerdem verlangte er erneut, Stromeinfuhren nach Deutschland von der EEG-Umlage zu befreien.

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