Februar 2014 |
140212 |
ENERGIE-CHRONIK |
Die schleswig-holsteinische Landesregierung und der Übertragungsnetzbetreiber TenneT haben am 23. Januar einen verbindlichen Zeitplan für die Realisierung der HGÜ-Verbindung "NordLink" zwischen Norwegen und Deutschland (120606) vereinbart. Demnach wird bis Ende Juni der Planfeststellungsbeschluß ergehen. Erste Erörterungstermine mit Einwendern und Trägern öffentlicher Belange fanden bereits im Februar statt.
Das Seekabel wird die Stromnetze Deutschlands und Norwegens erstmals direkt miteinander verbinden. Es handelt sich um eine Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragung (HGÜ) mit einer Kapazität von bis zu 1.400 MW. Die HGÜ-Verbindung würde den Stromaustausch zwischen norwegischen Wasserkraftwerken und deutschen Windkraftanlagen ermöglichen. Auf deutscher Seite wird sie über eine Konverterstation beim Umspannwerk Wilster mit dem Drehstrom-Transportnetz sowie mit der geplanten HGÜ-Trasse "SuedLink" (131002) verknüpft, die bis zu 1.300 MW nach Süddeutschland transportieren kann.
Das NordLink-Konsortium besteht aus dem norwegischen Netzbetreiber Statnett und der DC Nordseekabel GmbH & Co. KG (NOKA). Die NOKA ist für das Vorhaben im deutschen Bereich zuständig (Außenwirtschaftszone, 12-Seemeilen-Zone, Landkabeltrasse). Sie gehört zu jeweils fünfzig Prozent dem Übertragungsnetzbetreiber TenneT und der bundeseigenen KfW-Bank.
Der zwischen der Kieler Landesregierung und TenneT vereinbarte Zeitplan betrifft das Planfeststellungsverfahren für das Seekabel in der 12-Seemeilen-Zone und für den Landabschnitt bis zum Umspannwerk Wilster. Im Bereich der deutschen "Ausschließlichen Wirtschaftszone" (AWZ) obliegt die Genehmigung der Trasse dem Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie.
Nach Vorliegen aller notwendigen Genehmigungen wird das deutsch-norwegische Konsortium bis Ende des Jahres definitiv über die Verwirklichung des Vorhabens entscheiden. Die Leitung soll bis 2018 in Betrieb gehen. Um bereits 2015 mit der Realisierung beginnen zu können, finden die relevanten Ausschreibungen für Kabel und Konverteranlagen parallel zu den Genehmigungsverfahren statt.