Februar 2014 |
140207 |
ENERGIE-CHRONIK |
In Schleswig-Holstein haben sich mehrere Gas- und Ölunternehmen große Gebiete gesichert, in denen es noch unerschlossene Gas- und Ölvorkommen geben könnte (siehe Karte). Vorerst verfügen sie nur über Genehmigungen zur Suche nach Kohlenwasserstoffen oder zum Bodenerwerb, die nach dem geltenden Bergrecht kaum versagt werden können. Offenbar beabsichtigen sie aber, die in den Gesteinsschichten gebundenen Energieträger mit der umweltgefährdenden "Fracking"-Technik zu fördern. Die schleswig-holsteinische Landesregierung ist deshalb alarmiert und plant einen neuen Vorstoß im Bundesrat, um ein bundesweites "Fracking"-Verbot wie in Frankreich durchzusetzen.
In weiten Teilen Schleswig-Holsteins haben die Gas- und Ölkonzerne bereits ihre "Claims" abgesteckt: Bei den blau umrandeten Gebieten handelt es sich um neu genehmigte "Aufsuchungen" und bei den rot markierten um neu genehmigte "Bewilligungen". |
Der Kieler Minister für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume, Robert Habeck (Grüne), will das Fracking-Verbot über eine Änderung des Bergrechts erreichen. In der geltenden Fassung vernachlässige das Bergrecht nicht nur die Pflicht zum sorgsamen Umgang mit der Umwelt. Es entspreche auch nicht annähernd "unserem modernen Verständnis von Beteiligung und Transparenz", heißt es in einem Brief an die Länderkollegen, mit dem Habeck jetzt um Unterstützung einer entsprechende Gesetzesinitiative des Bundesrats bat.
Um Fracking in Schleswig-Holstein auszuschließen, will die Landesregierung ferner die Ziele der Raumordnung im Landesentwicklungsplan so definieren, daß eventuellen Anträgen mit befristeten Untersagungen nach § 14 Absatz 2 des Raumordnungsgesetzes begegnet werden kann. Die zuständige Bergbehörde wurde angewiesen, eventuell eingehende Anträge nicht ohne vorherige Zustimmung durch das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume als zuständige Fachaufsicht zu bescheiden. Das Ministerium wird solchen Anträgen nur dann zustimmen, wenn das geplante Vorhaben keinerlei negative Auswirkungen auf die betroffene Bevölkerung, die Umwelt oder das Grundwasser haben kann. Aufgrund der bislang vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnissen geht das Ministerium aber davon aus, daß sich dieser Nachweis für das "Einbringen von umwelttoxischen Frackfluiden in unkonventionelle Lagerstätten" nicht erbringen läßt. Die Anträge wären also nach derzeitigem Stand nicht genehmigungsfähig. Außerdem will die Landesregierung die Unternehmen, die in Schleswig-Holstein auf der Suche nach Kohlenwasserstoffen sind, zu einem freiwilligen Verzicht auf den Einsatz von Fracking zu bewegen.
In Schleswig-Holstein haben in letzter Zeit sechs Unternehmen insgesamt 19 Anträge auf Aufsuchungen (§ 7 BBergG) und Bewilligungen (§ 8 BBergG) gestellt. Antragsteller waren RWE Dea, Exxon Mobil EMPG, Blue Mountain Energy BME, Pacific Rodera Energy PRD, Max Streicher GmbH und Central Anglia.