Juli 2012

120714

ENERGIE-CHRONIK


EnBW klagt als einziger der vier Konzerne nicht gegen den Atomausstieg

Die Energie Baden-Württemberg (EnBW) klagt als einziger der vier Konzerne nicht gegen den Atomausstieg, obwohl sie am härtesten betroffen ist. Wie sie am 30. Juli mitteilte, hat sie "nach intensiver rechtlicher Prüfung und Abwägung der relevanten Gesichtspunkte beschlossen, keine Verfassungsbeschwerde gegen die 13. Atomgesetz-Novelle einzulegen". Die Entscheidung beruhe im wesentlichen darauf, daß die EnBW zu mehr als 98 Prozent der öffentlichen Hand gehöre. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts fehle es ihr deshalb an der Grundrechtsfähigkeit, und eine Verfassungsbeschwerde wäre unzulässig.

Die EnBW ist allerdings wie E.ON, RWE und Vattenfall der Ansicht, daß die im vorigen Sommer beschlossene 13. Atomgesetz-Novelle (110601) einer verfassungsgerichtlichen Überprüfung nicht standhält. Der entschädigungslose Entzug der mit der 11. Atomgesetz-Novelle begründeten Strommengen verletze die Grundrechte der Betreiber nach Art. 14 GG (Eigentum), Art. 12 GG (Berufsfreiheit) und Art 3 GG (Gleichheit). Man erwarte daher, daß das Bundesverfassungsgericht bei einem Erfolg der drei vorliegenden Verfassungsbeschwerden von E.ON, RWE und Vattenfall "auch die Interessen der EnBW berücksichtigen" werde.

Als erster der vier Konzerne hatte E.ON im November 2011 das Bundesverfassungsgericht angerufen (111103). RWE reichte eine entsprechende Klage im Februar dieses Jahres ein, gab dazu aber keine Mitteilung heraus. Die Entscheidung wurde erst durch Konzernchef Jürgen Großmann im April auf der Hauptversammlung in Essen bekanntgegeben. Als Dritter folgte der Vattenfall-Konzern. Hierzu gab es ebenfalls keine Mitteilung. Das Bundesverfassungsgericht bestätigte jedoch am 12. Juli den Eingang der Klage. Parallel zur Verfassungsbeschwerde betreibt Vattenfall ein Schadensersatzverfahren vor dem internationalen Schiedsgericht der Weltbank in Washington (111103).

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