November 2011

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ENERGIE-CHRONIK


"Mitternachtsparagraph" erreicht die Medien

Die Befreiung der größten industriellen Stromverbraucher von den Netzentgelten, die im Juli dieses Jahres durch eine entsprechende Änderung von § 19 StromNEV erfolgte und monatelang so gut wie unbemerkt blieb, wurde im November endlich auch zum Thema von Printmedien. Der "Süddeutschen Zeitung" (22.11.) zufolge wird der Passus in Industriekreisen schlicht als "Mitternachtsparagraph" bezeichnet, weil ihn der Wirtschaftsausschuß in letzter Minute einem Artikelgesetz einfügte. Vor allem die Stahlindustrie habe sich für ihn eingesetzt. Es bleibe aber im Dunkeln, auf welche Weise er genau in die Beschlußempfehlung des Wirtschaftsausschusses gelangt sei, die dann vom Parlament abgenickt wurde.

Der Bund der Energieverbraucher (BdEV) vermutet einen Zusammenhang mit der allgemeinen Hektik, in der die "Energiewende"-Gesetze zustande kamen. "Es ging seinerzeit um ein gigantisches und mit extrem heißer Nadel gestricktes Gesetzespaket, das regelrecht durch die Gremien gepeitscht wurde", erklärte der BdEV-Vorsitzende Aribert Peters gegenüber der Wochenzeitung "Junge Welt" (22.11.). "So kam es, daß dieser Passus reingerutscht ist, ohne daß es groß aufgefallen ist. Das Ende vom Lied war, daß sowohl der Bundestag als auch der Bundesrat grünes Licht dafür gaben, wohl ohne zu wissen, worüber sie tatsächlich entschieden haben."

Publik wurde die ominöse Gesetzesänderung erst durch einen Bericht des ARD-Fernsehmagazins "Monitor" am 27. Oktober. Zuvor hatte die Bundesnetzagentur am 11. Oktober einen "Sonderkundenaufschlag" auf die Netzentgelte angekündigt, um die durch den "Mitternachtsparagraph" entfallenden Einnahmen den übrigen Stromverbrauchern abzuverlangen (111004). Die Behörde plazierte diesen Hinweis allerdings in sehr unauffälliger Form an einer wenig zugänglichen Stelle ihrer Internet-Seiten. Bei den Printmedien herrschte drei Wochen lang weiter Stille. Am 21. November berichteten dann die "Frankfurter Rundschau" und "Berliner Zeitung" über die klammheimliche Gesetzesänderung zu Lasten der Stromverbraucher. Die Berichte der beiden Dumont-Blätter veranlaßten wiederum die Agentur AFP zu einer Meldung. Am 22. November folgten dann auch DPA und andere Zeitungen.

"Energiegesetzgebung wird weiterhin von lobbyistischer Einflußnahme durchseucht"

Der Energieexperte des Bundesverbandes Verbraucherzentralen, Holger Krawinkel, bezeichnete die Gesetzesänderung als "einmalige Schweinerei". Es sei eine beispiellose Dreistigkeit, so die Industrie massiv zu entlasten und allein die Kleinverbraucher die Zeche zahlen zu lassen, sagte er der "Frankfurter Rundschau" (21.11.).

Für den "Kölner Stadt-Anzeiger" (22.11.) zeigt der Vorgang, daß die Energiegesetzgebung "nach wie vor durchseucht von lobbyistischer Einflussnahme der Stromkonzerne und der Industrie" ist. Außerdem offenbare er, "daß das relative Wohlverhalten der deutschen Industrie zur Energiewende nur der Tatsache geschuldet ist, dass man deren Lasten mit allen Mitteln so weit wie möglich von sich halten will".

Das WDR 2 Mittagsmagazin (22.11.) kommentierte: "Der Erlaß der Netzgebühren für Stromfressende Unternehmen ist ungerecht und obendrein ökologischer und ökonomischer Unfug. Dieses Klientel-Geschenk ausgerechnet an eine der schmuddeligsten Branchen gehört effizient, sauber und schnell entsorgt."

"Eine Nacht-und-Nebel-Aktion auf Betreiben des Bundeswirtschaftsministeriums"

Die Bundestagsfraktion der Grünen sprach am 27. Oktober von einer "Nacht-und-Nebel-Aktion", die auf Betreiben des FDP-geführten Bundeswirtschaftsministeriums erfolgt sei. Den Einnahmeausfall von rund eine Milliarde Euro müßten jetzt die übrigen Verbraucher zusätzlich aufbringen. Da die Befreiung rückwirkend ab 1. Januar 2011gelte, drohe ihnen im kommenden Jahr gleich ein doppelter Aufschlag, während die stromintensive Wirtschaft die im laufenden Jahr bezahlten Netzentgelte zurückerhalte. Hinter den Kulissen werde "fieberhaft daran gearbeitet, mit welchem Mechanismus dieses Geld auf die Netzentgelte aufgeschlagen werden kann". Für den Durchschnittsverbraucher verteuere sich die Kilowattstunde vermutlich um knapp einen Cent.

Ministerium ignorierte Hinweis der Bundesnetzagentur auf Schlamperei bei der Gesetzgebung

Die Grünen verwiesen in diesem Zusammenhang darauf, daß die Netzentgelte auch durch ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) steigen werden, das infolge von Schlamperei bei der Gesetzgebung zustande kam (111003). Dieses Urteil sei absehbar gewesen. Die Bundesnetzagentur habe deshalb das Bundeswirtschaftsministerium rechtzeitig gebeten, die vom BGH beanstandete Diskrepanz zwischen § 9 ARegV und § 21a Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 EnWG durch eine entsprechende Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes beseitigen zu lassen. Das Wirtschaftsministerium habe diesen Hinweis jedoch ignoriert. Das Nachsehen hätten nun die Verbraucher und mittelständische Unternehmen, denen die Netzbetreiber rund zwei Milliarden Euro auf ihre Netzentgelte aufschlagen könnten.

"Diese Regierung kann es nicht", hieß es in der Stellungnahme der Grünen. "Mit ihrer Schlampigkeit und gezielten Klientelpolitik zugunsten von Großunternehmen läßt sie die Stromkunden im Regen stehen. Das ist zutiefst ungerecht und bedroht zudem die Akzeptanz für die dringend fällige Energiewende."

Inzwischen hat die schwarz-gelbe Koalition ihr Versäumnis nachgeholt und am 8. November einen Gesetzentwurf vorgelegt, der das Energiewirtschaftsgesetz und die Anreizregulierungsverordnung in Übereinstimmung bringen soll. Er wurde am 10. November vom Bundestag in erster Lesung behandelt und an die zuständigen Ausschüsse überwiesen.

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