April 2011 |
110407 |
ENERGIE-CHRONIK |
Die Bundesregierung beschloß am 13. April den Entwurf für ein CCS-Gesetz. Es soll die versuchsweise Anwendung von CCS-Technologien (Carbon Capture and Storage) bei Kohlekraftwerken ermöglichen. Dabei wird das freigesetzte Kohlendioxid abgeschieden, zu unterirdischen Lagerstätten transportiert und dort abgespeichert. Solange das abgeschiedene CO2 eingeschlossen bleibt, kann es nicht zur Verstärkung des Treibhauseffekts beitragen. Das Verfahren ist jedoch sehr aufwendig und mit Unsicherheiten behaftet. Zudem konkurriert es mit anderen Nutzungsmöglichkeiten der unterirdischen Lagerstätten. Vor der Genehmigung weiterer Anlagen zur großtechnischen Einführung von CCS sieht das Gesetz deshalb im Jahr 2017 eine Überprüfung der bis dahin vorliegenden Ergebnisse vor.
Schon vor zwei Jahren hat die damalige Regierung der Großen Koalition den Entwurf eines CCS-Gesetzes beschlossen (090305). Er war jedoch starker Kritik ausgesetzt und wurde schließlich von der Tagesordnung des Bundestags gestrichen (090602). Die neue schwarz-gelbe Bundesregierung legte im Juli 2010 einen überarbeiteten Gesetzentwurf vor, der im wesentlichen mit der jetzt beschlossenen Fassung übereinstimmte (100703). Es kam aber nicht zur Verabschiedung durch das Kabinett, weil die CDU-regierten Länder Niedersachsen und Schleswig-Holstein einen Passus verlangten, wonach es keine Einlagerung von Kohlendioxid gegen den Willen der betroffenen Bundesländer geben darf (100903). Die nunmehr verabschiedete Fassung gesteht deshalb den Ländern in § 2 Abs. 5 das Recht zu, für bestimmte Gebiete keine Genehmigungen zu erteilen: "Die Länder können durch Landesgesetz bestimmen, daß eine Erprobung und Demonstration der dauerhaften Speicherung nur in bestimmten Gebieten zulässig ist oder in bestimmten Gebieten unzulässig ist."