November 2009

091103

ENERGIE-CHRONIK


 

Wie diese Grafik zeigt, ist die Haushalts-Stromrechnung nur unmittelbar nach der Liberalisierung des Strommarktes gesunken, als vorübergehend tatsächlich Wettbewerb herrschte. Seitdem ging sie von Jahr zu Jahr nach oben. Der Preisdruck durch Steuern und Abgaben spielt dabei nur eine untergeordnete Rolle. Er ist noch erheblich geringer, als die Grafik erkennen läßt, da die Stromunternehmen ihre Gewinnmargen bei "Erzeugung, Transport, Vertrieb" (orangene Kurve) durch Einsparungen und Stellenabbau erheblich vergrößert haben (siehe auch Tabelle).

Stromversorger schrauben Preise weiter nach oben

Mindestens 40 Stromanbieter wollen zum Jahreswechsel ihre Preise um durchschnittlich fünf Prozent erhöhen. Wie der Tarifvergleicher Verivox am 18. November mitteilte, bedeutet dies für einen Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 4000 Kilowattstunden eine Mehrbelastung von 46 Euro. Bereits jetzt – im zehnten Jahr nach der sogenannten Liberalisierung des Energiemarktes – ist die Stromrechnung eines Drei-Personen-Haushalts rund 36 Prozent höher als 1998. Im Vergleich mit dem Jahr 2000, als vorübergehend tatsächlich Wettbewerb herrschte, zahlt der Musterhaushalt sogar 66,5 Prozent mehr (siehe Tabelle). Wenn sich die neuerliche Preiserhöhung auf breiter Front durchsetzt, werden es fast 75 Prozent mehr sein.

Mit der Energie Baden-Württemberg (EnBW) und Vattenfall marschieren zwei der vier Energiekonzerne an der Spitze der Preiserhöher. Die EnBW hat eine Strompreiserhöhung von 7,5 Prozent für Privatkunden mit Sonderverträgen angekündigt. Der Energiekonzern Vattenfall erhöht die Strompreise für private Verbraucher in Berlin um 5,9 Prozent und in Hamburg um 4,4 Prozent.

Die Förderung der erneuerbaren Energien soll als Sündenbock herhalten


Die Zusammensetzung des Haushaltsstrompreises: Im Sektor "Netzentgelte" lassen sich inzwischen wegen der Regulierung nur noch normale Renditen erwirtschaften. Weit interessanter ist für die Stromkonzerne "Erzeugung und Vertrieb". Der Sektor "Steuern, Abgaben" besteht zum allergrößten Teil aus Mehrwert- und Stromsteuer. Auf EEG und KWK-Gesetz entfallen nur wenige Prozent.
Quelle: BDEW

Die Erhöhungen werden durchweg mit der "Weitergabe" gestiegener Kosten begründet. Mal sind es ganz allgemein die Beschaffungskosten, mal die Einkaufspreise an der Strombörse, mal die Netzentgelte. Besonders gern werden die Belastungen durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz und das KWK-Gesetz angeführt. Zum Beispiel heißt es in der Pressemitteilung von Vattenfall: "Das Unternehmen reagiert mit der Preiserhöhung auf steigende Kosten, die durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) entstehen. Diese haben sich seit der letzten Preiserhöhung von Vattenfall im Jahr 2007 verdoppelt. Die Förderung der erneuerbaren Energien hat den Strompreis in den letzten drei Jahren um 5 bis 6 Prozent verteuert."

Unklar bleibt dabei, wie Vattenfall dieses Rechenkunststück vollbracht hat. Orientiert man sich an den Zahlen, die der Branchenverband BDEW regelmäßig für den Durchschnittshaushalt vorlegt (siehe Tabelle), dann ist die Belastung des Strompreises durch das EEG seit 2006 von 3,0 auf 3,5 Euro monatlich gestiegen. Das ist eine Zunahme um 17 Prozent, nicht um hundert Prozent, wie Vattenfall behauptet. Und daß die Förderung der erneuerbaren Energien den Strompreis in den letzten drei Jahren um 5 bis 6 Prozent verteuert habe, ist genauso unglaubwürdig. In diesem Zeitraum hat sich die erwähnte Durchschnittsrechnung, die 2006 monatlich 56,76 Euro betrug, um 0,93 Euro an EEG-Kosten erhöht, was auch bei Berücksichtigung der Mehrwertsteuer nur einer Steigerung um 1,9 Prozent entspricht. – Außerdem ist nach dieser Durchschnittsrechnung im selben Zeitraum die Belastung durch das KWK-Gesetz von 0,9 auf 0,67 Euro zurückgegangen.

Der Präsident der Bundesnetzagentur, Matthias Kurth, äußerte im Interview mit der "Süddeutschen Zeitung" (28.11.) den Verdacht, daß etliche Stromversorger die Umstellung des EEG-Verrechnungsmodus (090507) zur Verbreitung "halber Wahrheiten" mißbrauchen: "Früher war ein Teil der Umlage Bestandteil der Netzentgelte, die genaue Höhe war damit für den Verbraucher nicht erkennbar. Jetzt wird sie herausgerechnet, als eigener Posten. Aber das kann keine Begründung für höhere Strompreise sein, denn dadurch steigen die Kosten nicht. Das ist linke Tasche – rechte Tasche!"

BDEW will in der Preisentwicklung einen "starken Wettbewerbsdruck" erkennen

Der niedersächsische Regionalversorger EWE begründete die Verteuerung seines Grundversorgungstarifs um 14 Prozent mit gleich "drei Gründen, die sich in etwa zu gleichen Teilen auf die Erhöhung auswirken: den Anstieg der Netzentgelte, die deutlich höheren Kosten für erneuerbare Energien und gestiegene Einkaufspreise". So seien die Kosten für die Netzentgelte bei Haushaltskunden 2009 um durchschnittlich 7,3 Prozent gestiegen.

Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) fand eine besonders hübsche Formulierung: "Es gibt zurzeit keinen klaren Trend, wie sich die Strompreise zum Jahreswechsel entwickeln werden; viele Unternehmen halten die Preise stabil, einige senken und andere erhöhen", ließ BDEW-Chefin Hildegard Müller verlauten und fügte hinzu: "Die aktuellen Entwicklungen beim Strompreis bilden auch den starken Wettbewerbsdruck unter den rund 1 100 Unternehmen auf dem deutschen Strommarkt ab."

Unter Druck stehen nur reine Verteiler – den Profit machen die Stromerzeuger

In Wirklichkeit gibt es durchaus einen klaren Trend zu weiteren Preiserhöhungen. Senkungen der Strompreise kommen zwar auch vor, wie bei den Stadtwerken Heidelberg, die ihren Grundversorgungstarif um 0,95 Cent/kWh ermäßigen. Sie sind aber eher Ausnahmen, die immerhin zeigen, das es wohl auch anders ginge. Was den laut BDEW "starken Wettbewerbsdruck" betrifft, so ist der seit Jahren andauernde Preisanstieg im wesentlichen gerade darauf zurückzuführen, daß es keinen wirklichen Wettbewerb gibt. Unter Druck stehen allenfalls kommunale Verteiler und andere Anbieter ohne eigene Erzeugung, die ihr Strom-Portfolio aus Fremdlieferungen zusammenstellen. Sie müssen ihre Band- und Programmlieferungen bei den Großstromerzeugern zu Preisen einkaufen, die kaum verhandelbar sind. Damit können sie aber nur die Grundlast und einen nach Tages- und Wochenzeiten fest kalkulierbaren Bedarf abdecken. Für darüber hinausgehenden Spitzenbedarf müssen sie besonders teuer bezahlen. Viele Verteiler haben sich deshalb in den vergangenen Jahren eigene Kraftwerke zur Deckung von Spitzenlast zugelegt oder vorhandene Kapazitäten ausgebaut. Grundsätzlich läßt sich der Spitzenbedarf auch durch Käufe am Spotmarkt decken, die eventuell günstiger sind. Wer sich auf die Strombörse verläßt, kann aber auch böse hereinfallen, denn das Börsengeschehen widerspiegelt ebenfalls nur die Marktmacht der wenigen Großstromerzeuger. Wenn dann zur Minderung des Spotmarkt-Risikos entsprechende Termingeschäfte abgeschlossen werden, kosten die ebenfalls Geld, das in die Strompreise eingeht und letztendlich nur der Börse zugute kommt.

Bundesnetzagentur-Chef Matthias Kurth äußerte sich in dem erwähnten Interview auch zu diesem Punkt: "Ich will nicht ausschließen, daß mancher am Strommarkt ungünstig beschafft hat. Im Sommer 2008 war der Strompreis auf Rekordhoch. Wer da eingekauft hat, der bekommt jetzt Probleme. Und dann versteckt er sich hinter irgendwelchen anderen Begründungen und versucht, das Problem auf seine Kunden abzuwälzen."

Kurzum: Bei den reinen Verteilern und Lieferanten ohne Netz sind die Margen tatsächlich nicht üppig bemessen. Sie spüren aber nicht den Druck des Wettbewerbs, sondern den Druck des Oligopols bei der Stromerzeugung. In den ersten Jahren nach der Liberalisierung war es den örtlichen und regionalen Verteilern noch möglich, sich durch überhöhte Netzentgelte zu sanieren und konkurrierende Anbieter fernzuhalten (obwohl auch an den überhöhten Netzentgelten in erster Linie die vier Konzerne verdienten). Durch die Einsetzung der Regulierungsbehörde ist die Rendite bei den Netzen inzwischen auf Normalmaß beschnitten worden. Seit Beginn 2009 beträgt die zulässige Eigenkapitalverzinsung 9,29 bzw. 7,56 Prozent (080710), was noch immer recht üppig ist, für die von zweistelligen Renditen verwöhnten Konzerne aber so unattraktiv wirkt, daß E.ON und Vattenfall bereits ihre Übertragungsnetze verkaufen (091101). Die gleichzeitig in Kraft getretene "Anreizregulierung" erschwert es zudem den Netzbetreibern, diesen Spielraum tatsächlich auszuschöpfen, da die Höhe der zulässigen Netzentgelte tendenziell sinken wird. Auf der sicheren Seite sind lediglich die vier Energiekonzerne, die mit ihren Großkraftwerken rund 84 Prozent des deutschen Strombedarfs decken und das Hauptgeschäft längst in diesen regulierungsfreien Raum verlagert haben.

EnBW stellt sich als Opfer hoher Börsenpreise dar

Das hindert die Energiekonzerne freilich nicht, das von ihnen kontrollierte und manipulierte Marktgeschehen als eine Art ehernes Naturgesetz darzustellen, dem sie sich selbst zu beugen hätten. So erklärte ein Sprecher des Großstromerzeugers EnBW gegenüber dem "Südwestrundfunk" (11.11.), mit der neuesten Strompreiserhöhung gebe man nur die Kosten weiter, "die wir für den Strom an der Börse bezahlen müssen".

Nun sind allerdings gerade an der Strombörse die Preise, die im Herbst 2008 einen Rekordstand erreichten, vergleichsweise erheblich zurückgegangen (siehe Phelix). Es ist auch nicht einzusehen, weshalb ausgerechnet die EnBW beim zeitweiligen Rekordstand der Preise ein ausgedehntes Portfolio-Management an der Börse betrieben haben soll, wo sie der Strom allemal wesentlich teuerer zu stehen kommt als aus eigener Erzeugung. – Es sei denn, sie habe ihren eigenen Strom zum Zweck der "Preisveredelung" über die Börse laufen lassen, damit die höheren Einkaufspreise, die der Vertrieb zu zahlen hat, bei der Erzeugungssparte als Gewinne zu Buche schlagen. Vielleicht hat sie auch ganz einfach den hohen Börsenpreis als Referenzpreis für das bilaterale Geschäft zwischen Vertriebs- und Erzeugungstochter genommen. Der Effekt ist in beiden Fällen der gleiche.

Der baden-württembergische Wirtschaftsminister Ernst Pfister (FDP) kündigte am 11. November an, auf eine kartellrechtliche Untersuchung der Strompreiserhöhung der EnBW zu drängen. Er werde in dieser Angelegenheit seinen Parteifreund und Bundeswirtschaftsminister Rainer Brüderle kontaktieren. Im übrigen sollten die Verbraucher von der Möglichkeit Gebrauch machen, zu einem günstigeren Stromanbieter zu wechseln. Vermutlich wird es aber bei politischer Rhetorik bleiben. Über Pfisters Wirtschaftssachverstand und schwaches Stehvermögen hat sich bereits der vorherige EnBW-Chef Utz Claassen lustig gemacht (041015, 041112). Brüderle gilt ebenfalls nicht als Idealbesetzung (091009). Immerhin hat er sich jetzt mit dem bisherigen Präsidenten des Bundeskartellamts, Bernhard Heitzer (FDP), neuen Sachverstand in sein Ministerium geholt (091113).

EnBW-Kunden mußten binnen sechs Jahren sieben Erhöhungen hinnehmen

Die jüngste Preiserhöhung der EnBW für Sondervertragskunden wurde von dem Unternehmen sehr diskret behandelt und erst durch einen Bericht in den "Stuttgarter Nachrichten" (7.11.) bekannt. Auf Anfrage erklärte ein EnBW-Sprecher, die Erhöhung für Sondervertragskunden ergebe sich "logisch" aus der seit 1. Juli dieses Jahres wirksamen Erhöhung des Grundversorgungs-Tarifs um ebenfalls 7,5 Prozent.

Die sogenannten Sonderverträge für Privatkunden dürfen nicht mit den klassischen Sonderverträgen für Großverbraucher mit Leistungsmessung verwechselt werden. Es handelt sich praktisch nur um eine modernere, dem liberalisierten Markt angepaßte Form des früheren Tarifkunden-Verhältnisses. Da die Sonderverträge von den Stromversorgern etwas günstiger angeboten werden als die gesetzlich vorgeschriebenen Tarife der "Grundversorgung", sind sie inzwischen der Normalfall und umfassen den größten Teil der Kleinverbraucher. Preislich orientieren sie sich aber an den Grundversorgungstarifen. Deshalb lassen sich an den Erhöhungen des Grundversorgungstarifs auch die zunehmenden Belastungen der Sondervertragskunden ablesen. Insgesamt hat die EnBW seit 2003 ihre allgemeinen Tarife nach BTOEltV (bis 1. Juli 2007) bzw. den Grundversorgungstarif nach StromGVV sieben Mal erhöht:

zum 1. Januar 2003 um 1,85 %
zum 1. September 2003 um 5,2 %
zum 1. Januar 2005 um 3,5 %
zum 1. Juli 2006 um 4,5 %
zum 1. Januar 2007 um 3 %
zum 1. Juli 2008 um 4,8 %
zum 1. Juli 2009 um 7,5 %

Staatliche Belastungen sind nicht entscheidend für den Strompreisanstieg

Binnen sechs Jahren ergab sich so für die EnBW-Kunden eine Erhöhung um 35,5 Prozent gegenüber dem Ausgangspunkt. Dabei waren nur zwei der insgesamt sieben Aufschläge eindeutig durch Strompreisbestandteile verursacht, auf die EnBW keinen Einfluß hatte. Es handelte sich um den nochmaligen Anstieg der Stromsteuer zum 1. Januar 2003 (+ 1,85 %) sowie die höhere Mehrwertsteuer ab 1. Januar 2007 (+ 3 %). Bei den übrigen Preiserhöhungen mögen gestiegene Kosten für EEG und KWK-Gesetz sowie Netzentgelte tatsächlich eine gewisse Rolle gespielt haben (die durch den Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent noch verstärkt wird). Sie erklären aber keineswegs das volle Ausmaß der Erhöhungen, zumal die EnBW wie die anderen Stromkonzerne gleichzeitig durch Einsparungen und Stellenstreichungen ihre Profite zu Lasten der Beschäftigten erhöhte (040209, 060707). Einer Untersuchung zufolge stieg bei den deutschen Stromunternehmen von 1998 bis 2005 der Anteil der Gewinne an der Nettowertschöpfung von 17,5 auf 29,0 Prozent, während der Lohnanteil von 55,9 auf 43,9 Prozent schrumpfte (090609). Die höhere Belastung der Strompreise durch Abgaben und Steuern hätte unter diesen Umständen mühelos aufgefangen werden können. Da es aber keinen Wettbewerb zwischen den Großstromerzeugern gab, der stabile oder sogar sinkende Preise erzwungen hätte, dienten die staatlichen Belastungen des Strompreises lediglich als Anlaß und Vorwand, um über stetig steigende Einkaufskosten für den Strom die Gewinne nochmals kräftig zu steigern. Auch die kostenlos zugeteilten Zertifikate für den Emissionshandel waren ein willkommener Anlaß, um die Strompreise noch weiter in die Höhe zu schrauben (070903). Aus der Diskrepanz zwischen Strom-Einkaufskosten und -Erzeugungskosten schöpften die deutschen Energiekonzerne so den Großteil der Milliardengewinne, mit denen sie international auf Einkaufstour gingen.

Links (intern)

 


Durchschnittliche Stromrechnung eines Drei-Personen-Musterhaushalts im Monat in Euro* von 1998 bis 2009

  1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009** Anstieg 2000 - 2009 in %
Stromrechnung 49,95 48,2 40,66 41,76 46,99 50,14 52,38 54,43 56,76 60,2 63,15 67,7 66,5
– Mehrwertsteuer 6,9 6,65 5,6 5,75 6,48 6,92 7,23 7,51 7,83 9,61 10,08 10,81 93,0
– Konzessionsabgabe *** 5,22 5,22 5,22 5,22 5,22 5,22 5,22 5,22 5,22 5,22 5,22 5,22 0
– KWK-Gesetz **** 0 0 0,38 0,58 0,73 0,96 0,91 0,99 0,9 0,85 0,55 0,67 76,3
– Erneuerbare-Energien-Gesetz ***** 0,23 0,28 0,58 0,67 1,02 1,23 1,49 2,01 2,57 3 3,38 3,5 503,5
– Stromsteuer 0 2,25 3,73 4,46 5,22 5,97 5,97 5,97 5,97 5,97 5,97 5,97 60,0
– Erzeugung, Transport, Vertrieb 37,6 33,8 25,15 25,08 28,32 29,84 31,56 32,73 34,27 35,55 37,95 41,53 65,1


*Basis: Mittlerer Stromverbrauch von 3500 Kilowattstunden im Jahr (ohne Nachttarif-Anteil); Jahresmittelwerte
** Schätzung: Stand Oktober 2009
*** regional sehr unterschiedlich: ab 2002 je nach Gemeindegröße 1,32 bis 2,39 Cent je Kilowattstunde
**** ab 2009 nach dem KWK-Gesetz 2009
***** bis 2000 Stromeinspeisungsgesetz

Quelle: Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), Berlin