Dezember 2008

081204

ENERGIE-CHRONIK


Kartellbehörden erzwingen weitere Gaspreis-Rückzahlungen

Die Kartellbehörden haben in den anhängigen Mißbrauchsverfahren gegen Gasversorger weitere Zugeständnisse erreicht. Wie das Bundeskartellamt am 1. Dezember mitteilte, haben sich insgesamt 29 Unternehmen verpflichtet, von den bisher kassierten Gaspreisen insgesamt 127 Millionen Euro den Kunden wieder zukommen zu lassen. Davon entfalle etwa die Hälfte auf Bonuszahlungen und Gutschriften in der nächsten Jahresabrechnung oder Schlußrechnung der Kunden. Der übrige Betrag werde durch Verschiebung von Preiserhöhungen oder Preissenkungen an die Kunden weitergeleitet.

Schon Anfang Oktober hatten sich sechs Regionalversorger des E.ON-Konzerns zu finanziellen Zugeständnissen im Umfang von 55 Millionen Euro bereiterklären müssen (081001). Bei dem Betrag, der auf die neu hinzugekommenen 23 Unternehmen entfällt, handelt es sich demnach um 72 Millionen Euro. Das Bundeskartellamt stützt sich bei seinem Vorgehen auf den neu eingeführten § 29 GWB, der die Energieversorger verpflichtet, die Angemessenheit ihrer Preise gegenüber den Kartellbehörden nachzuweisen (071104). Der untersuchte Erlös- bzw. Preisbestandteil macht rund 55 Prozent des Rechnungspreises aus, da Netzentgelte (ca. 16 Prozent vom Bruttopreis) sowie Steuern und Konzessionsabgaben (ca. 29 Prozent vom Bruttopreis) vorher abgezogen werden.

Mieterbund verlangt namentliche Nennung aller Unternehmen

Bundeswirtschaftsminister Michael Glos (CSU) begrüßte "die konsequente und erfolgreiche Anwendung des neuen Kartellrechts durch das Bundeskartellamt". Der Deutsche Mieterbund (DMB) bezeichnete es dagegen als "nicht nachvollziehbar", daß die betroffenen Gasversorger 55 Prozent des Gutschriftenvolumens mit Preissenkungen oder einer Verschiebung von Preiserhöhungen verrechen dürfen. DMB-Direktor Lukas Siebenkotten forderte außerdem das Bundeskartellamt auf, die Namen sämtlicher Unternehmen zu nennen, die in den letzten Jahren zu Unrecht abkassiert haben, damit die an die Hauseigentümer geleisteten Rückzahlungen auch zuverlässig bei den Mietern ankommen, die 2007 und 2008 überhöhten Gaspreise gezahlt haben.

MVV Energie darf Rückzahlung als "Treuebonus" kaschieren

Von den rund 770 Gasversorgern in Deutschland fallen nur etwa 30 originär in die Zuständigkeit des Bundeskartellamtes. Für die übrigen sind die Wirtschaftsministerien der Länder als Landeskartellbehörden zuständig, sofern sie diese Zuständigkeit nicht an das Bundeskartellamt abgeben. Zum Beispiel hat die baden-württembergische Landeskartellbehörde insgesamt neun Verfahren gegen Gasversorger in ihrem Zuständigkeitsbereich eingeleitet. Als erster wurde am 28. November die Mannheimer MVV Energie AG zu einer Senkung ihrer Gaspreise rückwirkend zum 1. Oktober verpflichtet. Die MVV hatte noch versucht, eine solche Verfügung abzuwenden, indem sie zwei Wochen zuvor eine Senkung der Arbeitspreise ab 1. Januar 2009 um 0,36 Cent/kWh ankündigte. Die Landeskartellbehörde hielt indessen die MVV-Tarife für derart überhöht, daß eine Senkung um 0,9 bzw. 0,65 Cent/kWh angemessen sei. Die MVV reagierte zunächst mit der Ankündigung gerichtlicher Schritte, nahm dann aber Verhandlungen mit dem Wirtschaftsministerium auf und erzielte eine Milderung der verhängten Auflagen: Anstelle einer rückwirkenden Senkung der Gaspreise wird sie ihren Kunden nun eine einmalige Rückzahlung gewähren, die im Durchschnitt bei rund 50 Euro liegt. Außerdem wird sie die Brutto-Gaspreise zum 1. Januar 2009 nicht um um 5 Prozent senken, wie dies angekündigt war, sondern um 7,5 Prozent. Bestandteil der Einigung ist ferner, daß sie die Rückzahlung als "Treuebonus" deklarieren darf.