Dezember 2007 |
071212 |
ENERGIE-CHRONIK |
Die Preise für Flüssig-Gas sind durch Absprachen der führenden
Vertriebsfirmen so in die Höhe getrieben worden, daß die Kunden bis zum
Doppelten des Marktpreises bezahlen mußten. Wie das Bundeskartellamt am 19.
Dezember mitteilte, hat es deshalb gegen sieben Unternehmen der Branche sowie deren
Geschäftsführer Bußgelder in Höhe von insgesamt knapp 208 Millionen
Euro verhängt. Die am Kartell beteiligten Unternehmen beliefern Privat- und Gewerbekunden
mit Flüssiggas in Kleintanks (bis 5,6 t) oder mit Flaschengas. Zum Teil handelt
es sich um deutsche Tochtergesellschaften von europaweit agierenden Flüssiggas-
und Mineralölunternehmen. Die Bußgeldbescheide sind noch nicht rechtskräftig.
Das Bundeskartellamt hatte im Mai 2005 die betreffenden Unternehmen durchsucht. Die
Auswertung der dabei sichergestellten Unterlagen ergab, daß insbesondere die
Mitglieder des Deutschen Verbandes Flüssiggas e.V. (DVFG) seit mindestens 1997
vereinbart hatten, sich gegenseitig keine Kunden abzuwerben. Wechselwilligen Kunden
wurde auf Nachfrage kein Preis oder nur ein überhöhter "Abschreckungspreis"
genannt. Außerdem informierte man sich über Kundenanfragen wechselseitig
und sorgte bei einem doch erfolgtem Lieferantenwechsel für Kompensation. Als
Meldestelle diente das von mehreren Kartellbeteiligten gemeinschaftlich betriebene
Transportunternehmen Transgas. Obwohl Flüssiggas ein ebenso homogenes Gut wie
z.B. Heizöl ist, ergaben sich so Preisunterschiede von bis zu hundert Prozent
gegenüber kleinen unabhängigen Anbietern, die nicht in das Kartell einbezogen
waren.
Die betroffenen Unternehmen sind Drachen-Propangas GmbH (Frankfurt), Friedrich Scharr KG (Stuttgart), Progas GmbH & Co KG (Dortmund), Primagas GmbH (Krefeld), Sano-Propan GmbH (Nürnberg), Tyczka Energie KGaA und Tyczka Totalgaz GmbH (Geretsried). Gegen vier weitere Unternehmen sind Verfahren noch anhängig.