November 2007

071110

ENERGIE-CHRONIK


Steinkohlefinanzierungsgesetz ohne Änderungen verabschiedet

Das "Gesetz zur Finanzierung der Beendigung des subventionierten Steinkohlenbergbaues zum Jahr 2018 (Steinkohlefinanzierungsgesetz)" wurde am 9. November vom Bundestag verabschiedet und am 30. November auch vom Bundesrat gebilligt. In beiden Gremien kam es zu keinen Änderungen an dem Gesetzentwurf, der die kohlepolitischen Vereinbarungen umsetzt, die im Februar 2007 zwischen Bund, Ländern und Gewerkschaften getroffen wurden (070203). So blieb auch die Warnung des Bundesrechnungshofs vor den Risiken des Gesetzes unberücksichtigt (070911). Im Ausschuß für Wirtschaft und Technologie hatten die Grünen vergebens beantragt, einen Passus mitaufzunehmen, der dem Bundesrechnungshof die Überprüfung erlaubt, ob die RAG-Stiftung die ihr zugewendeten Bundesmittel ordnungsgemäß verwendet. Die Linkspartei hatte moniert, daß das Gesetz auf eine Privatisierung der Gewinne und eine Sozialisierung der Verluste hinauslaufe.

Das Steinkohlefinanzierungsgesetz regelt die Beihilfen des Bundes für das Auslaufen der Steinkohle-Förderung und ist gleichzeitig die haushaltsmäßige Ermächtigung für die Gewährung des Bundesanteils im Rahmen von Zuwendungsbescheiden des Bundes an die RAG-Stiftung. Gemäß der kohlepolitischen Verständigung vom 7. Februar 2OO7 wird der Umfang der Beihilfen bis 2O18 von vornherein festgelegt (siehe 070911).

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