Oktober 2007 |
071006 |
ENERGIE-CHRONIK |
Mit drei Monaten Verzögerung hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie Anfang Oktober der Europäischen Kommission den ersten nationalen Energieeffizienz-Aktionsplan (EEAP) vorgelegt. Gemäß der EU-Richtlinie für Endenergieeffizienz und Energiedienstleistungen (060306) müssen die EEAP bis zum 30. Juni 2007 nach Brüssel gemeldet werden. In den Aktionsplänen sollen die Mitgliedstaaten darlegen, wie sie bis Ende 2017 neun Prozent des nationalen Energieverbrauchs einsparen und verschiedene andere Bestimmungen der Richtlinie umsetzen wollen. Der jetzt vom Bundeswirtschaftsministerium vorgelegte Aktionsplan ist mit den anderen Ressorts der Bundesregierung abgestimmt. Im Abstand von jeweils drei Jahren werden zwei weitere EEAP folgen.
Am 17. Oktober leitete die Europäische Kommission Vertragsverletzungsverfahren gegen zwölf Mitgliedstaaten ein, weil sie es bisher versäumten, der Kommission ihren Energieeffizienz-Aktionsplan vorzulegen. Es handelte sich dabei um Belgien, Estland, Frankreich, Griechenland, Lettland, Luxemburg, Malta, Portugal, die Slowakei, Slowenien, Schweden und Ungarn.